Die EU-Mitgliedstaaten sprachen sich im zuständigen Verwaltungsausschuss für Notfallmaßnahmen als Hilfe für polnische Schweinefleischproduzenten aus, um Verluste durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) in bestimmten Sperrzonen zu kompensieren. Die Schweinebauern in Polen leiden unter niedrigen Preisen und schweren Marktstörungen, obwohl polnische Behörden bereits eine Reihe von Einschränkungen in den Zonen rund um die Funde von zwei mit ASP infizierten Wildschweinen Ende Februar (26.2.) eingerichtet haben. Tierärztliche Untersuchungen bestätigten, dass das Fleisch von Hausschweinen frei von dem Virus sei.
Nach den Bestimmungen erhalten Produzenten in den Sperrgebieten 35,7 Euro pro 100 kg (Schlachtgewicht) für Schweine, die nach dem 26.2. geschlachtet wurden. Dieser Betrag entspricht dem Preisrückgang der in den letzten Wochen im Vergleich zum Rest von Polen entstand. Die Beihilfen sind mit 100 kg pro Schlachtkörper und 20.000 t insgesamt limitiert. Damit betragen die maximalen Kosten der Stützungsregelung 7,1 Mio. Euro, 50% werden aus dem EU-Haushalt beglichen.
Die Regeln berücksichtigen auch die Änderungen in den Sperrzonen, die der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit diese Woche befürwortete. Damit gilt die Änderung der Regelung für Schweine aus den „eingeschränkten“ Zonen, nicht aber für „Pufferzonen“. Die Anforderungen für diese außergewöhnliche Stützungsregelung werden von der Europäischen Kommission in den kommenden Tagen veröffentlicht und gelten zunächst bis 25. Mai. Zusätzlich werde man die Marktsituation weiterhin überwachen, teilte ein Sprecher der Kommission mit.
3,5 Mio. zur ASP-Bekämpfung
In der jüngsten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit stimmten die Mitgliedstaaten außerdem einem Betrag von 3,5 Mio. Euro für Maßnahmen zur Vermeidung von ASP zu. Die für Estland, Lettland, Litauen und Polen zur Verfügung gestellten Mittel sind für Überwachung (Probenahme und Prüfung), Biosicherheit (Reinigung und Desinfektion an den Grenzen), gezielte Aufklärungskampagnen und für die Entschädigung von Landwirten für eine frühe Schlachtung sowie für Betriebe mit niedriger Sicherheit in Polen und Litauen bestimmt.
Die neuen Regelung gliedert die Zonen nach dem Gefahrenpotenzial: So gibt es eine für höheres Risiko aufgrund endemischer Krankheiten bei Haus- und Wildschweinen, eine Zone für die neu abgegrenzten Bereiche in Litauen und Polen entlang der Grenze zu Weißrussland im Ausmaß von 40 bis 50 km, in denen die Krankheit nur bei Wildschweinen aufgetreten ist, und drittens eine Pufferzone – auch mit 40 bis 50 km – die an infizierte Gebiete in Litauen und Polen anschließt.
EFSA: Zäune statt Jagd
Das Verkleinern der Wildschweinebestände hilft kaum gegen die Ausbreitung der ASP, teilte die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) mit. Die Tiere zu bejagen oder Fallen zu stellen wird daher von der EFSA als Mittel der Seuchenbekämpfung abgelehnt. Im Gegenteil, verkleinerte Bestände könnten sogar den Infektionsdruck durch Wildschweine noch erhöhen, warnte die Behörde. Die Wildschweine reagierten auf die Bejagung mit verstärkten Wanderbewegungen, was der Ausbreitung der Schweinepest entgegenkomme. Die EFSA empfiehlt deshalb eher Zäune, um die Bewegungen der Herde einzugrenzen. Diese Lösung hatte bisher EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg als zu aufwendig und lückenhaft abgelehnt.
(Red./AIZ)