Die Europäische Kommission möchte das bestehende EU-Gentechnikrecht für Verfahren der neuen Gentechnik aufweichen und vereinfachte Zulassungen ermöglichen. Ihre Studie zu „neuen gentechnischen Verfahren“ kommt zu dem Schluss, dass die derzeit gültige EU-Gentechnikgesetzgebung nicht zukunftsfit ist.
So stellt die Kommission die Weichen für eine Verwässerung der bisherigen, strengen EU-Gentechnikregulierung. Damit haben sich die Agrar- und Biotechlobby mit ihrem Wunsch nach einer Deregulierung der bisher strengen und für die KonsumentInnen sehr guten Regelung durchgesetzt.
Gefährliches Spiel
Mit der Studie will die Kommission einen Prozess für einen neuen Rechtsrahmen für die Gentechnik starten. Diese beinhalten einerseits eine Lockerung der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderter Produkte (GVO) wie auch eine Lockerung der Sicherheitsüberprüfungen.
Die AK sieht dieses Vorhaben sehr kritisch „Für die KonsumentInnen ist damit das hohe Gut der Wahlfreiheit in Gefahr. Die derzeitige gültige Risikoabschätzung bei GVO soll die KonsumentInnen vor möglichen Risiken schützen. Das Aufzulockern ist ein gefährliches Spiel“, sagt Iris Stutzmann, Gentechnik-Expertin der AK.
Die Wahlfreiheit der KonsumentInnen darf in keinster Weise gefährdet werden
Für die AK-Gentechnikexpertin Iris Strutzmann wäre das aus der Sicht der Konsument:innen ein absolutes No-Go: „Damit würde die Wahlfreiheit entlang der gesamten Lebensmittelkette für Konsument:innen verloren gehen“. Sie fordert, dass „Lebens- und Futtermittel, die mit Verfahren der neuen Gentechnik hergestellt werden, als gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden müssen. Damit Konsument:innen wählen können, was auf ihrem Teller landet.“
Die Sicherheit und Risikoabschätzung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind dabei genauso wichtig. „Daher sind zur Einhaltung des Vorsorgeprinzips Lebens- und Futtermittel, auch bei allen Produkten der neuen gentechnischen Verfahren, vor einer Marktzulassung auf Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt umfassend zu überprüfen“, so Strutzmann.
Kontrollsysteme
Das geltende europäische Gentechnikrecht gewährleistet Sicherheit und Wahlfreiheit für Konsument:innen und ist ebenso wie das Vorsorgeprinzip eine wichtige Errungenschaft der Europäischen Union und darf nicht gefährdet werden. Die in der Europäischen Union etablierten Kontrollsysteme für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sind gut erprobt und erlauben es, unerwartete negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt vor einer Marktzulassung zu bewerten und wenn nötig zu verhindern.
Forderungen der AK
Die AK fordert einerseits die Wahlfreiheit für KonsumentInnen: Lebens- und Futtermittel, die mit Verfahren der neuen Gentechnik hergestellt werden müssen als gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden um die Wahlfreiheit der KonsumentInnen abzusichern.
Und anderseits die Einhaltung des Vorsorgeprinzips auch bei Produkten der neuen Gentechnik: vor einer Marktzulassung sind Lebens- und Futtermittel auf Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu überprüfen.
„Bestehende EU-Gentechnikregeln müssen daher auch zukünftig für die neuen gentechnischen Verfahren gelten“, fordert Strutzmann. Deswegen begrüßt die AK die Initiative „Pickerl drauf! Neue Gentechnik im Essen“ von GLOBAL 2000.
Nationale Schulterschluss bei neuer Gentechnik gefordert
Der bisherige Schulterschluss bei der Gentechnik muss von den politischen EntscheidungsträgerInnen auch zukünftig auf Brüsseler Ebene vertreten werden. Lebensmittel die mit Hilfe gentechnischer Verfahren wie die Genschere CRISPR/Cas dürfen nicht ohne Kennzeichnung und ohne Risikobewertung zugelassen werden. Die KonsumentInnen wollen wissen, was sie essen und ob bei ihren Lebensmittel gentechnische Verfahren eingesetzt werden. „Der Vorstoß der Kommission gefährdet zudem auch die gesamte gentechnikfreie Lebensmittelproduktion und Biolandwirtschaft“, so die AK-Expertin.