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WKÖ-Spitze: Wirtschafts-Hilfspaket existenziell wichtig für Betriebe und Beschäftigte

Verlängerung der Unterstützungen ist unabdingbar im Kampf gegen wirtschaftliche Auswirkungen der Pandemie

Aus der Sicht der Wirtschaft sind die nun angekündigten Verlängerungen der Wirtschaftshilfen ein dringend notwendiger Schritt. WKÖ-Präsident Harald Mahrer: „Es ist ein richtiges und wichtiges Signal für die heimischen Betriebe und ihre Beschäftigten, dass die Regierung nun unsere Forderungen aufgreift und ein umfassendes Unterstützungspaket für Betriebe vorlegt.“

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf: „Nur, wenn die Betriebe und ihre Beschäftigten in dieser herausfordernden Situation jetzt die bestmögliche Unterstützung erhalten, ist es möglich, nach Aufhebung des Lockdowns weiter zu wirtschaften und damit Beschäftigung und Wachstum langfristig zu sichern. Umso wichtiger ist, dass die Wirtschaftshilfen für Unternehmen aller Größen und Branchen greifen.“

Ein besonders wichtiges Element des Unterstützungspaketes ist die Corona-Kurzarbeit. Mahrer und Kopf: „Klar ist, dass es die Corona-Kurzarbeit benötigt, solange pandemiebedingte Einschränkungen auf die Wirtschaft wirken. Für den Tourismus muss dieses bewährte Kurzarbeitsmodell bereits mit Saisonstart zur Verfügung stehen und in Anspruch genommen werden können.“

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds verlängert

Fixiert wurde die Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes jeweils bis März 2022 mit einem Eintrittskriterium von 40% Umsatzeinbruch. Positiv ist, dass durch die Erweiterung des EU-Beihilfenrahmens höhere Obergrenzen beim Ausfallsbonus und beim Verlustersatz zur Verfügung stehen und diese auch durch die Bundesregierung national in Anspruch genommen werden.

Speziell zur Unterstützung von EPU und Kleinstunternehmen wird der Härtefall-Fonds bis März 2022 verlängert. Für die besonders betroffene Veranstaltungswirtschaft gibt die Ausdehnung des Veranstalterschutzschirms Perspektive. Im Sinne der Aufrechterhaltung der Liquidität sind die Verlängerung der Steuerstundungen und der Garantien bis Juni 2022 positiv zu bewerten.

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