Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde für land(forst)wirtschaftliche Betriebe, deren Einheitswert (EHW) sich durch die EHW-Hauptfeststellung um mehr als 10% erhöht hat, eine finanzielle Entlastung in Höhe von 15 Mio. Euro jährlich vorgesehen.
Die Rückerstattung von Beiträgen wurde erstmalig bei der Jänner-Vorschreibung 2019 auf Basis einer vorläufigen Berechnung für die Jahre 2016 bis 2018 durchgeführt. Nach Abschluss der Einarbeitung der Bescheiddaten aus der Hauptfeststellung erfolgte im Rahmen der Beitragsvorschreibung im Juli 2019 die endgültige Berechnung der Rückerstattung für die Jahre 2016 bis 2018, wobei für die anspruchsberechtigten Betriebe insgesamt 45 Mio. Euro zur Verfügung standen. Abhängig von der ursprünglichen prozentuellen Steigerung des betrieblichen Einheitswertes durch die Hauptfeststellung erhielten die anspruchsberechtigten Betriebe insgesamt zwischen 782,52 Euro (1-facher Betrag), 1.173,78 Euro (1,5-facher Betrag) und 1.565,04 Euro (2-facher Betrag) rückerstattet.