Kärntens Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bilden das Rückgrat der heimischen Wirtschaft. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit in der aktuellen Krisensituation zu stärken, stellt der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) neue Fördermittel zur Verfügung. Betriebe können rückwirkend mit 1. Jänner 2024 und bis einschließlich 30. Juni 2025 zusätzlich einen Konjunkturbonus von zehn Prozent beantragen, in Summe sollen fünf Millionen Euro vergeben werden. Dieser Bonus wird auf die KWF-Förderungen aus den Programmen KLEINST.Invest, Produktion KMU.Invest, Tourismus JUNG.Invest, Tourismus KLEIN.Invest und Tourismus KMU.Invest aufgeschlagen und soll Investitionen in Gewerbe- und Industriebetrieben sowie in der Tourismusbranche auslösen. „Mit dem Konjunktur.BONUS setzen wir ein starkes Zeichen für die Zukunft Kärntens. Wir unterstützen unsere Unternehmen dabei, krisenfest zu werden und in eine nachhaltige Zukunft zu investieren“, betonte Martin Zandonella, Vorsitzender des KWF-Kuratoriums und IC-Spartenobmann der Kärntner Wirtschaftskammer, bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig und KWF-Vorständin Sandra Venus. Wieviel Geld letztlich pro Ansuchen ausgeschüttet wird, hängt von der Art des Antrags, von der Größe des Unternehmens und vom Projekt ab. „Der Fokus liegt vor allem auf qualitativen und ressourcenschonenden Projekten. Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderung“, unterstrich Venus.
1,5 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte
Mit 1. März 2024 werden auch die beiden KWF-Programme Digitalisierungs.IMPULS und KLEINST.Invest neu aufgelegt. Zandonella: „Insgesamt sind für Digitalisierungsprojekte 1,5 Millionen Euro reserviert. Damit können beispielsweise 50 % der Investitionskosten für Software oder Cyber Security gefördert werden. Die Förderung gilt bis zu einem Maximalbetrag von 25.000 Euro.“
Förderung auch für Lebensmittelnahversorger
Das Programm KLEINST.Invest hingegen soll vor allem Lebensmittelnahversorger ansprechen, sie erhalten eine maximale Förderung von 35 %. „Mit diesem Förderschwerpunkt sollen Projekte unterstützt werden, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs in Kärnten beitragen“, so Schuschnig. Aber auch die Kärntner Tourismusbetriebe sollen davon profitieren und damit in Qualität, Ausstattung und auch Digitalisierung investieren. Für die Projektumsetzung gibt es einen Zeitrahmen von zwei Jahren. „Nur so können diese in der aktuellen konjunkturellen Entwicklung greifen“, so Zandonella abschließend, der mit rund 500 Anträgen rechnet. Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl begrüßte heute den Ausbau von Fördermöglichkeiten durch den KWF: „Das ist das richtige Signal in einer schwierigen wirtschaftlichen Phase für viele Betriebe. Mit dieser Unterstützung wird es ein bisschen leichter, die konjunkturelle Delle zu durchtauchen und sich stark aufzustellen, wenn die Wirtschaftslage wieder anzieht.“
Förderkriterien | Details |
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Grundförderung | Maximal 10 % der förderbaren Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Zusätzliche Förderung | Bei Jungunternehmen, Gründung, Betriebsnachfolge: zusätzlich max. 5 % der förderbaren Kosten |
Maximale Gesamtförderung | Bis zu 15 % der anerkennbaren förderbaren Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Projektumsetzungszeitraum | Innerhalb eines Jahres ab Antragseinreichung, ohne Möglichkeit zur Verlängerung |
Häufigkeit der Antragstellung | Einmal innerhalb von zwölf Monaten ab der letzten Antragseinreichung |
Rechtsgrundlage | KWF-Programm »Innovation & Wachstum« unter der »De-minimis«-Verordnung |
Einreichungszeitraum | 1. Aug. 2023 bis 30. Juni 2024, abhängig von budgetärer Verfügbarkeit |