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EuGH-Urteil: Veggie-Wurst darf weiter „Wurst“ heißen – Auswirkungen auf die österreichische Fleischbranche

Pflanzliche Produkte dürfen in der EU weiterhin als „Burger“, „Wurst“ oder „Steak“ bezeichnet werden, sofern die Inhaltsstoffe klar gekennzeichnet sind. Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Klarheit und könnte die Fleischindustrie in Österreich beeinflussen.

Klarheit in der Kennzeichnung: Veggie-Produkte bleiben „Wurst“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Pflanzliche Alternativen dürfen weiterhin Begriffe verwenden, die traditionell mit Fleischprodukten assoziiert werden, wie „Wurst“, „Burger“ oder „Schnitzel“. Voraussetzung dafür ist, dass die tatsächlichen Inhaltsstoffe transparent und deutlich auf der Verpackung gekennzeichnet sind. Diese Entscheidung vom Oktober 2023 beendet einen langjährigen Streit um die Frage, wie pflanzliche Fleischalternativen gekennzeichnet werden dürfen.

Das Urteil betrifft alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich Österreich. Es folgt auf eine Anfechtung eines französischen Gesetzes von 2021, das die Verwendung solcher Begriffe für pflanzliche Proteinalternativen stark eingeschränkt hätte. Interessengruppen wie die Europäische Vegetarier-Union (EVU) und die französische Association Végétarienne de France (AVF) argumentierten, dass dies gegen das EU-Recht verstoße. Das EuGH gab ihnen nun recht und bekräftigte, dass Länder zwar eigene rechtliche Bezeichnungen für Lebensmittel einführen dürfen, jedoch nicht verbieten können, dass pflanzliche Alternativen mit traditionellen Fleischbegriffen vermarktet werden.

Auswirkungen auf Österreichs Fleischbranche

Für Österreichs Fleischbranche ist das Urteil von großer Relevanz. Die Nachfrage nach pflanzlichen Alternativen wächst auch hierzulande, was durch Trends in Richtung Nachhaltigkeit, Gesundheit und Tierschutz befeuert wird. Laut einer Umfrage der Handelszeitung aus dem Jahr 2023 gaben 38 % der Österreicher an, regelmäßig fleischfreie Produkte zu konsumieren. Dabei spielen Begriffe wie „Veggie-Wurst“ oder „vegane Burger“ eine entscheidende Rolle für den Absatz. Eine Einschränkung dieser Begriffe hätte sich negativ auf das Marktpotenzial dieser Produkte auswirken können.

Der österreichische Fleischmarkt muss sich somit auf einen wachsenden Wettbewerb zwischen traditionellen Fleischprodukten und pflanzlichen Alternativen einstellen. Während Fleischerzeugnisse nach wie vor einen Großteil des Marktanteils ausmachen, wird erwartet, dass der Markt für pflanzliche Produkte bis 2030 deutlich wachsen wird. Hersteller wie Vegavita oder Planted, die bereits erfolgreich in Österreich vertreten sind, profitieren von der Entscheidung des EuGH, da sie ihre Produkte weiterhin mit vertrauten Bezeichnungen vermarkten können.

Pflanzliche Proteine als Chance für die Branche

Obwohl das Urteil den pflanzlichen Alternativen eine größere Marktdurchdringung ermöglicht, könnte es auch für die traditionelle Fleischbranche in Österreich eine Chance darstellen. Viele Fleischbetriebe erweitern ihr Portfolio und bieten neben klassischen Wurst- und Fleischprodukten mittlerweile auch pflanzliche Alternativen an. Dies ist ein Weg, um am wachsenden Markt für pflanzliche Proteine teilzuhaben und gleichzeitig die Kernkompetenz der Fleischproduktion nicht zu verlieren.

Laut einer Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) von 2022 könnte die verstärkte Produktion pflanzlicher Proteine in Österreich nicht nur zur Diversifizierung des Angebots führen, sondern auch einen positiven Beitrag zu den österreichischen Klimazielen leisten. Der Fleischkonsum steht immer wieder in der Kritik, nicht zuletzt aufgrund seines Beitrags zu Treibhausgasemissionen und der Nutzung von Ressourcen wie Wasser und Land. Durch die Förderung pflanzlicher Alternativen könnte die österreichische Lebensmittelbranche einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten, ohne Arbeitsplätze in der Fleischproduktion zu gefährden.

Fleischkennzeichnung bleibt strenger

Interessant ist, dass das EuGH-Urteil nicht auf alle Lebensmittel zutrifft. Bereits 2017 entschied das EuGH, dass pflanzliche Milchalternativen wie Sojadrinks nicht als „Milch“ oder „Joghurt“ bezeichnet werden dürfen, da diese Begriffe ausschließlich für Produkte tierischen Ursprungs reserviert sind. Diese strenge Handhabung der Kennzeichnung zeigt, dass auch in der Fleischbranche klare Kennzeichnungsregeln vonnöten sind, um Verwechslungen zu vermeiden. Fleischproduzenten in Österreich werden somit weiterhin ihre Produkte klar von pflanzlichen Alternativen abgrenzen müssen, um die Verbraucher nicht zu verwirren.

Fazit: Ein Urteil mit Weitblick

Das EuGH-Urteil bringt für die Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen Klarheit und stärkt die Rechte der Hersteller, ihre Produkte entsprechend zu vermarkten. Für die österreichische Fleischbranche stellt dies sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar. Mit dem wachsenden Markt für pflanzliche Alternativen eröffnen sich neue Geschäftsfelder, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch relevant sind. Die Fleischproduzenten werden weiterhin auf die hohe Qualität ihrer Produkte setzen müssen, während sich gleichzeitig der Markt in Richtung eines nachhaltigeren Konsums entwickelt.

Tabelle zur Marktübersicht: Fleisch vs. pflanzliche Proteinalternativen in Österreich (2023)

Kategorie Marktanteil 2023 (%) Prognostizierter Marktanteil 2030 (%)
Fleischprodukte 70% 60%
Pflanzliche Proteinalternativen 30% 40%

Das Urteil des EuGH dürfte die Entwicklung des Marktes weiter beschleunigen und den Wettbewerb zwischen traditionellen und pflanzlichen Produkten verstärken.

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