EU lockert Nachhaltigkeitsregeln: Entlastung für Betriebe, klare Pflichten für Konzerne

EU lockert Nachhaltigkeitsregeln: Entlastung für Betriebe, klare Pflichten für Konzerne
Weniger Bürokratie, klarere Grenzen
Das Europäische Parlament hat sich mit den Mitgliedstaaten auf eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der unternehmerischen Sorgfaltspflicht geeinigt. Ziel ist es, Unternehmen von bürokratischem Aufwand zu entlasten und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Die neuen Regeln gelten künftig nur noch für deutlich weniger Unternehmen.
Gerade für Österreichs stark mittelständisch geprägte Wirtschaft bringt die Reform spürbare Erleichterungen. Viele Betriebe aus Handwerk, Gewerbe und Industrie fallen künftig nicht mehr unter die verpflichtenden Vorgaben.
Nachhaltigkeitsberichte nur noch für große Unternehmen
Verpflichtend sind Nachhaltigkeitsberichte künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Das betrifft sowohl EU-Unternehmen als auch Firmen aus Drittstaaten, die entsprechende Umsätze innerhalb der EU erzielen.
Für kleinere Unternehmen ist entscheidend: Sie müssen keine zusätzlichen Daten für die Berichte ihrer großen Geschäftspartner liefern. Damit soll verhindert werden, dass Berichtspflichten entlang der Lieferkette auf KMU abgewälzt werden. Branchenspezifische Berichte sind künftig freiwillig, was den administrativen Aufwand weiter reduziert.
Digitales EU-Portal soll Umsetzung erleichtern
Um die verbleibenden Berichtspflichten praktikabler zu gestalten, richtet die EU-Kommission ein digitales Portal ein. Dort sollen Vorlagen, Leitlinien und Hilfestellungen für die Berichterstattung abrufbar sein. Auch für österreichische Unternehmen, die unter die Regelung fallen, soll die Umsetzung damit planbarer und transparenter werden.
Sorgfaltspflicht nur noch für Großkonzerne
Deutlich verschärft wurden die Schwellenwerte bei der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Diese gilt künftig ausschließlich für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Auch hier sind Drittstaatenunternehmen erfasst, sofern sie diese Umsätze in der EU erzielen.
Die betroffenen Konzerne müssen Risiken in ihrer Tätigkeitskette analysieren, sollen aber nur in begründeten Fällen Informationen von kleineren Geschäftspartnern einholen. Übergangspläne zur Anpassung des Geschäftsmodells an eine nachhaltige Wirtschaft sind nicht mehr verpflichtend.
Haftung und Sanktionen bleiben bestehen
Trotz der Vereinfachungen bleibt die Haftung bestehen. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können national geahndet werden. Möglich sind Geldbußen von bis zu drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens.
In Kraft treten die neuen Sorgfaltspflichten ab dem 26. Juli 2029. Damit erhalten betroffene Unternehmen mehrere Jahre Vorlaufzeit.
Signal an den Mittelstand
Der Berichterstatter des Rechtsausschusses, Jörgen Warborn, spricht von einer „historischen Kostensenkung“, ohne die europäischen Nachhaltigkeitsziele aus den Augen zu verlieren. Für viele Betriebe in Österreich ist die Reform vor allem ein Signal: Nachhaltigkeit bleibt ein Ziel, die Verantwortung wird jedoch klarer bei jenen angesiedelt, die über entsprechende Ressourcen verfügen.
Nächste Schritte auf EU-Ebene
Die Richtlinie wurde mit breiter Mehrheit im Parlament angenommen und muss nun noch formell vom Rat bestätigt werden. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt tritt sie 20 Tage später in Kraft.
Hintergrund: Omnibus-I-Paket
Die Änderungen sind Teil des sogenannten Omnibus-I-Vereinfachungspakets der EU-Kommission, das im Februar 2025 vorgelegt wurde. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Berichtspflichten zu bündeln und Unternehmen in Europa – insbesondere im internationalen Wettbewerb – zu entlasten.



