EUDR: EU-Parlament unterstützt Verschiebung – Entlastung für Betriebe in Sicht

EU-Parlament und Rat wollen die EUDR auf 2027 verschieben und Sorgfaltspflichten reduzieren. Österreichische Vertreter begrüßen die Entlastung für Betriebe. Jetzt entscheidet der Trilog.

EU-Parlament und Rat wollen die EUDR auf 2027 verschieben und Sorgfaltspflichten reduzieren. Österreichische Vertreter begrüßen die Entlastung für Betriebe. Jetzt entscheidet der Trilog.
Rat und Parlament wollen die Entwaldungsverordnung verschieben und bürokratische Hürden für Betriebe reduzieren. © KI-generiertes Symbolbild / ChatGPT Image Gen

EUDR: EU-Parlament unterstützt Verschiebung – Entlastung für Betriebe in Sicht

EUDR: Verschiebung und Reduktion der Sorgfaltspflichten in Sicht

Die Diskussion um die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) nimmt erneut Fahrt auf. Nachdem der Rat der Europäischen Union bereits zuvor eine Verschiebung der Anwendung um ein weiteres Jahr gefordert hatte, hat nun auch das Europäische Parlament diesem Kurs zugestimmt. Damit rückt eine Entlastung für Betriebe der Holz- und Papierwertschöpfungskette näher – und eine Überarbeitung zentraler Vorgaben scheint möglich.

Rat und Parlament ziehen an einem Strang

Auslöser der neuerlichen Bewegung war ein Vorschlag der Europäischen Kommission Ende Oktober, der bereits eine Reduktion der notwendigen Sorgfaltspflichtenerklärungen vorsah. Der Rat ging weiter und sprach sich für eine Anwendungsverschiebung der EUDR auf 2027 aus. Nun folgte das Parlament: In der Plenarabstimmung vergangene Woche unterstützten die Abgeordneten sowohl die Verschiebung als auch Vereinfachungen im Bereich der Dokumentationspflichten.

Bettcher Trimming
Bettcher Trimming

Damit entsteht eine bemerkenswerte politische Konstellation: Beide Gesetzgeber fordern eine Entlastung der Unternehmen und mehr Zeit für die Anpassung laufender Prozesse. Die Kommission ist nun am Zug, in den Trilogverhandlungen einen tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten.

Worum es in der EUDR geht

Die Entwaldungsverordnung verpflichtet Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette von Holz und Holzprodukten nachzuweisen, dass ihre Waren nicht mit Entwaldungsrisiken verbunden sind. Dieser Nachweis muss bei jedem Verarbeitungsschritt geführt werden – vom Rohstoff über die Weiterverarbeitung bis hin zum Endprodukt.
Gerade Betriebe aus Papierindustrie, Druckereien oder der holzverarbeitenden Industrie sehen sich dadurch mit enormen Anforderungen konfrontiert. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist das Prinzip des ständigen „Freibeweisens“: Bei Vermischungen von Holzchargen würden im Alltag tausende Referenznummern entstehen, die für jedes Produkt und jede Lieferung weitergegeben werden müssten. Der administrative Aufwand wäre enorm – und in der Praxis kaum vollständig kontrollierbar.

Politische Reaktionen aus Österreich

Österreichische Branchenvertreter haben die Entwicklungen der vergangenen Woche mit deutlicher Erleichterung aufgenommen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sprach von „wichtigen Weichenstellungen“ und betonte erneut, dass die ursprüngliche Fassung der Verordnung kleine und mittlere Betriebe massiv überfordert hätte.

Auch in der Holzindustrie setzt man auf eine praxistaugliche Lösung. Dr. Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, sieht in der Positionierung von Rat und Parlament ein klares Signal für Entlastung: Das ersatzlose Streichen der verpflichtenden Weitergabe von Referenznummern über die gesamte Lieferkette hinweg könne den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren, ohne das eigentliche Ziel – die Bekämpfung globaler Entwaldung – zu gefährden.

Der Bauernbund spricht von einem „Meilenstein für Rechtssicherheit“. Besonders positiv wird gewertet, dass Kleinst- und Kleinbetriebe künftig deutlich geringere Dokumentationspflichten tragen sollen. In Österreich, wo der Wald wächst und strenge forstrechtliche Bestimmungen gelten, sieht man sich ohnedies nicht als Risiko-Region.

Auch seitens der Wirtschaftskammer reagiert man verhalten optimistisch. Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel, warnt jedoch vor zu früher Entwarnung: Erst wenn eine einheitliche Rechtsaktänderung im Amtsblatt veröffentlicht ist, gilt die Verschiebung tatsächlich. Bis dahin müssen Unternehmen die ursprünglichen Vorgaben weiterhin im Blick behalten.

Wie es weitergeht

Der nächste Schritt ist politisch entscheidend: Die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission sollen noch im Dezember beginnen. Gelingt eine Einigung, könnte die verschobene Anwendung der EUDR – ebenso wie die geplanten Vereinfachungen – rechtzeitig vor Jahresende beschlossen werden.

Scheitert der Trilog dagegen, würde mit 1. Jänner 2026 die bisherige Form der Entwaldungsverordnung greifen. Viele Betriebe müssten dann bereits ab 30. Dezember 2025 umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen, dokumentieren und melden – ein Szenario, das aus Sicht der Branche erhebliche Rechts- und Planungssicherheitsprobleme schaffen würde.

Für Österreichs Betriebe bleibt die Hoffnung, dass die politische Linie von Rat und Parlament hält und die Verordnung so überarbeitet wird, dass sie das Ziel – die Eindämmung globaler Entwaldung – erreicht, ohne jene Betriebe zu überfordern, die kein Risikopotenzial aufweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Onlineseiten der Bundessparte Handel sowie im Leitfaden für Unternehmen (mit Stand der aktuellen Rechtslage: EUDR-Leitfaden für den Handel – WKO).