Lieferkettengesetz entschärft: Entlastung für Österreichs Betriebe

EU lockert Lieferkettengesetz: Höhere Schwellenwerte und weniger Berichtspflichten bringen Entlastung für österreichische KMU und die Lebensmittelwirtschaft.

EU lockert Lieferkettengesetz: Höhere Schwellenwerte und weniger Berichtspflichten bringen Entlastung für österreichische KMU und die Lebensmittelwirtschaft.
Lieferkettengesetz neu: künftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro berichtspflichtig. © AcatXIo_Pixabay

Lieferkettengesetz entschärft: Entlastung für Österreichs Betriebe

EU reagiert auf Wirtschaftsdruck

Die Europäische Union hat das Lieferkettengesetz in wesentlichen Punkten nachgeschärft und zugleich entschärft. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Betriebe zu stärken. In Österreich stößt dieser Schritt bei der Wirtschaftskammer auf Zustimmung. „Wir sind erleichtert über die Entscheidung, unnötigen bürokratischen Aufwand für unsere Unternehmen zu reduzieren“, erklärt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich.

Höhere Schwellenwerte, weniger Berichtspflichten

Künftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro berichtspflichtig. Gleichzeitig werden die Informationspflichten angepasst. Für vorgelagerte kleine und mittlere Unternehmen gilt der freiwillige Berichtsstandard künftig als maximale Datenbasis. Damit sollen gerade KMU entlang der Lieferkette vor umfangreichen Datenerhebungen geschützt werden.

Bettcher Trimming
Bettcher Trimming
Rainer Treflik: „Wir begrüßen neben der Einschränkung des Kreises der betroffenen Unternehmen auch das Versprechen, die Detailtiefe der zu berichtenden Informationen zu reduzieren“. WKÖ / Nadine Studeny
Rainer Treflik: „Wir begrüßen neben der Einschränkung des Kreises der betroffenen Unternehmen auch das Versprechen, die Detailtiefe der zu berichtenden Informationen zu reduzieren“. WKÖ / Nadine Studeny

Sorgfaltspflichten erst ab Großkonzernen

Auch bei den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette zieht die EU klare Grenzen. Diese greifen künftig erst ab 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro. KMU dürfen nur noch dann mit zusätzlichen Datenanfragen konfrontiert werden, wenn ein zwingender Bedarf besteht. „Wir begrüßen neben der Einschränkung des Kreises der betroffenen Unternehmen auch das Versprechen, die Detailtiefe der zu berichtenden Informationen zu reduzieren“, so Trefelik.

Kontroverse um Lobbying-Vorwürfe

Nicht unumstritten bleibt der politische Weg zur Entschärfung des Gesetzes. Arbeiterkammer und ÖGB verwiesen zuletzt auf Berichte, wonach elf große Konzerne, darunter neun US-Unternehmen, unter dem Namen „Competitiveness Roundtable“ koordiniert gegen das Lieferkettengesetz lobbyiert hätten. Die Debatte zwischen wirtschaftlicher Entlastung und unternehmerischer Verantwortung dürfte damit auch in Österreich weitergeführt werden.