Diese Angaben sind zwar mittlerweile schon gang und gäbe, jedoch nach wie vor noch nicht durchgängig auf allen Produkten vorhanden. Das ist u.a. darauf zurück zu führen, dass den Produzenten eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt wurde und die Angaben bis jetzt freiwillig waren. Dies ändert sich aber schon bald, da die Nährwertkennzeichnung ab spätestens 13. Dezember 2016 verpflichtend ist.
Die folgenden sieben Nährwertinformationen (die sogenannten BIG 7), bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter, sind ab Dezember verpflichtend: Brennwert (Kalorienangabe), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz. Als Fleißaufgabe können zusätzlich auch positive Eigenschaften zu den Nährwerten bekannt gegeben werden. Ist ein Produkt etwa als „fettarm“ oder „reich an Ballaststoffen“ ausgewiesen, so kann dies auch am Etikett angegeben werden.
Mit der Kampagne „GS1 Sync Refresh“ richtet GS1 Austria einen Appell an alle Dateneinsteller, laufend Datenaktualisierungen durchzuführen. Primäres Ziel ist es, damit mehr Bewusstsein bei Händlern und Herstellern für die Wichtigkeit der laufenden Datenaktualisierung zu schaffen. Konkret bedeutet dies: Änderungen, die am Produkt und in der Folge auf der Verpackung durchgeführt werden, müssen auch in GS1 Sync vorgenommen werden. Weitere Information unter: www.gs1.at/gs1sync_refresh
Mit „GS1 Sync Star“ hat das GS1 Sync-QS-Team im Rahmen der Qualitätssicherung eine Initiative gestartet, um jene Unternehmen zu „GS1 Sync Stars“ zu küren, die sich nachhaltig mit Datenqualität auseinandersetzen. Detaillierte Informationen dazu unter: www.gs1.at/gs1sync_stars