Eine erfreuliche Nachricht gibt es dieser Tage für viele Händlerinnen und Händler: Durch den Einsatz der Sparte Handel der Wirtschaftskammer konnte die Verlängerung der so genannten 15-Warengruppen-Regelung um fünf Jahre bis 31. Dezember 2025 erreicht werden.
„Der Wegfall der 15-Warengruppen-Regelung mit Ende 2020 hätte bedeutet, dass Sammelbegriffe wie „Getränk”oder „Obst” auf Kassenbelegen nicht mehr erlaubt gewesen wären. Stattdessen hätten Marke und Menge der gekauften Produkte genau angeführt werden müssen. Das hätte zudem für alle Händler zwingend Scannerkassen bzw. elektronische Warenwirtschaftssysteme nötig gemacht”, erläutert der Obmann des Tiroler Lebensmittelhandels, Stefan Mair.
Mit der jetzigen Verlängerung der 15-Warengruppen-Regelung wurde eine praxistauglichen Lösung gefunden: Unternehmen, die keine elektronische Warenwirtschaft samt Scannerkassen im Einsatz haben, können weiterhin 15 Warengruppen vorab definieren. Diese werden in die Kassa einprogrammiert. Am Beleg scheint dann eine dieser Warengruppen-Bezeichnungen auf.
„Der Verhandlungserfolg der Sparte Handel bedeutet, dass es gelungen ist, großen Zusatzaufwand für Handelsbetriebe abzuwenden. Denn mindestens eine Halbtagskraft wäre damit beschäftigt gewesen, Waren ins Warenwirtschaftssystem einzuspeichern, Waren, die ohne EAN-Code angeliefert werden, zu kennzeichnen sowie Preise zuzuordnen und zu ändern“, unterstreicht Mair.
15-Warengruppen-Regelung bis 2025