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Handel & Direktvermarktung

Plastiksackerl-Verbot seit 1. Jänner 2020 in Kraft

Seit 1. Jänner 2020 ist der Verkauf von Einweg-Plastiksackerln verboten, gebrandete Restbestände dürfen noch ausgegeben werden.

In Österreich werden jährlich 5.000 bis 7.000 Tonnen an Kunststofftragetaschen ausgegeben. Übrigens: „Sackerl“ werden definiert als „Taschen mit Tragegriff oder Durchgriff aus Kunststoff“.Oft werden diese nur einmal benutzt und nicht fachgerecht entsorgt – so kommt es zu einer enormen Belastung für die Umwelt.Ab 1. Jänner 2020 werden in Österreich keine Einweg-Kunststofftragetaschen mehr verkauft. Die scheidendeNachhaltigkeitsministerin Maria Patek bezeichnet das Verbot als einen essentiellen Beitrag zur Abfallwirtschaft. Dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis gegen die Wegwerf-Gesellschaft. Nachhaltige Mehrweg-Artikel sind die Zukunft.

Nicht von dem Verbot betroffen sind

  • sehr leichte Tragetaschen (Obst- oder Knotenbeutel), die biologisch abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.
  • Mehrwegtaschen aus Kunststoffgewebe, mit vernähten Verbindungen oder mit vernähten Tragegriffen oder Tragegriffen, die eine entsprechende Stabilität aufweisen und für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sind.
  • Biologisch abbaubare und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellte Obstsackerl. Sie schädigen die Umwelt nicht und sind im Frischebereich (Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch) aus hygienischen Gründen notwendig. Die maximal erlaubte Wandstärke beträgt 0,015 Millimeter.
  • Müllsäcke, Hundesackerl, oder Gefrierbeutel.

Das Verbot gilt generell in allen Branchen des Handels, in denen Kunststofftragetaschen an Letztverbraucher abgegeben werden, unter anderem auch in Supermärkten, Modegeschäften und Möbelhäusern. Bis Ende 2020 gilt eine einjährige Abverkaufsfrist für Händler, die zum Beispiel Tragetaschen mit speziellen Logos bereits bestellt oder produziert haben.

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