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CoronaHandel & Direktvermarktung

Handel fordert von Bundesregierung „Überlebenshilfe”

Die österreichische Bundesregierung hat die Verlängerung des dritten harten Lockdowns bis 7. Februar verkündet. Damit bleibt der Non-Food Handel, die Gastro und Hotellerie weiterhin geschlossen und im gesamten Handel müssen ab 25. Jänner FFP2-Masken getragen werden.

„Die Coronavirus-Mutation B117 hat leider dafür gesorgt, dass unser Albtraum-Szenario eingetreten ist. Wir rechnen jetzt für den sechswöchigen Lockdown im Handel mit einem Umsatzverlust von fast sechs Milliarden Euro. Mittlerweile sind über 100.000 Jobs in der Branche akut gefährdet. Die Hälfte der verbliebenen Händler hat massive Existenzängste, sie wissen nicht, wie es weitergeht. 10.000 Betriebe sind de facto insolvent”, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Die gestern präsentierten neuen Corona-Hilfen sorgen im Handel für Fassungslosigkeit – sowohl bei den tausenden EPU und KMU-Händlern, deren Liquiditätsreserven längst aufgebraucht sind, als auch bei den beschäftigungsintensiven mittelständischen Händlern, die im Jänner mit einem 30-prozentigen Ausfallsbonus von max. 60.000 Euro abgespeist werden sollen.

„Die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung steht für den Handel an erster Stelle. Selbstverständlich unterstützen wir jede sinnvolle Maßnahme der Bundesregierung. Das haben wir bereits bei der Umsetzung der Hygienekonzepte bewiesen und werden wir auch bei der FFP2-Maskenpflicht und der Ausdehnung des Mindestabstandes auf 2 Meter gewährleisten”, versichert Will, „im Gegenzug erwarten wir uns jedoch, dass die zugesagten Hilfen bei den direkt und indirekt betroffenen Unternehmen endlich ankommen. Die Bundesregierung hat der Bevölkerung zugesichert, dass niemand in dieser Krise zurückgelassen wird. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden und die Überlebenshilfe sofort fließen, sonst droht uns heuer ein wirtschaftlicher Kollaps. Nicht das Virus kostet Arbeitsplätze, sondern jene Hilfen, die nicht ankommen”.

Unzählige Unternehmen, die vor der Coronakrise vitale Firmen waren, stehen jetzt vor dem finanziellen Ruin. Wenn ihnen aufgrund des verlängerten Lockdowns weiterhin die Möglichkeit der Selbsthilfe verwehrt bleibt, müssen zumindest rasche und höhere Hilfen sowie Planungssicherheit in steuerlicher, finanzieller und bilanzieller Hinsicht zur Selbstverständlichkeit werden. Zusätzlich sollten Firmen durch eine zeitnahe Novellierung des Unternehmensreorganisationsgesetzes die Möglichkeit gegeben werden, schneller und rascher zu gesunden.

Ausfallsbonus mit 60.000 Euro Deckelung für mittelständische Händler nur Tropfen auf heißem Stein

Der mit 800.000 Euro gedeckelte Umsatzersatz hat sich bereits im zweiten Lockdown bewährt und war das einzige Instrument, das rasch an die betroffenen Firmen ausbezahlt werden konnte. Da alle anderen Hilfen (u.a. Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, Verlustersatz) bürokratischer zu beantragen sind und erst mit erheblicher Verzögerung bei den Betrieben ankommen, hatte der Handelsverband vehement für eine Verlängerung des Umsatzersatzes für die gesamte Lockdown-Dauer geworben.

Erfreulicherweise hat der Finanzminister diese Forderung aufgegriffen und in Form des „Ausfallsbonus” umgesetzt. Die Höhe von 30 Prozent der Umsatzausfälle im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt ist für die Branche jedoch ebenso völlig unzureichend wie die Obergrenze von 60.000 Euro, die die Liquiditätssituation der Firmen verkennt.

„Von Bonus kann in Anbetracht der massiven Ausweitung der behördlichen Schließung keine Rede sein. Der Ausfallsbonus ist für jeden mittelständischen Händler nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Deckelung auf nur 60.000 Euro wird bei vielen betroffenen Unternehmen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Umsatzverluste im Lockdown abdecken. Für KMU-Händler wiederum ist die Höhe von maximal 30 Prozent bei weitem zu niedrig angesetzt. Daher appellieren wir an die Bundesregierung, hier dringend nachzubessern, um den Unternehmensfortbestand sowie hunderttausende Arbeitsplätze im österreichischen Handel abzusichern”, stellt Handelssprecher Rainer Will klar.

Mindestens 40 Prozent Umsatzausfall als Auszahlungsbedingung zu hoch angesetzt

Überdies ist die Eintrittshürde mit mindestens 40 Prozent Umsatzausfall bei weitem zu hoch angesetzt. Was soll ein Händler mit 39 Prozent coronabedingtem Umsatzeinbruch dazu sagen? Der Handelsverband fordert daher, dass diese Untergrenze als Auszahlungsbedingung zumindest von 40 auf 30 Prozent Umsatzausfall gesenkt wird. Es muss aber auch hinterfragt werden, warum all jene Betriebe, die weniger als 40 oder 30 Prozent coronabedingten Verlust hinnehmen müssen, um derart viele Hilfen umfallen. Denn auch Verluste dieser Dimension summieren sich zu einem gravierenden Ausmaß.

Handelsverband-Forderung umgesetzt: Auch indirekt betroffene Betriebe erhalten Umsatzentschädigung

Positiv ist, dass nun auch alle indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen, insb. der Großhandel, eine unbürokratische, gleichwertige Unterstützung bekommen werden. Dies war eine zentrale Forderung des Handelsverbandes.

Die Bevölkerung, die sich mehrheitlich an die Einschränkungen hält, und alle von den Folgen der Pandemie betroffenen Unternehmen haben sich Dank und gezielte Anreize verdient, damit für die Zeit nach den Lockdowns ein Klima der Zuversicht geschaffen und bis dahin der Zusammenhalt gestärkt wird.

DIe Petition!

Die Corona-Petition#arbeitsplätzerettendes Handelsverbandes wurde mittlerweile von mehr als 6.300 Unterstützerinnen und Unterstützern aus Handel, Gewerbe, Industrie und Privathaushalten unterzeichnet. Mehr dazu auf www.arbeitsplaetzeretten.at

 

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