Nach monatelangen Verhandlungen wurde der Lebensmittelhändler Rewe, zu dem u.a. Billa und Merkur gehören, wegen Preisabsprachen zu einem Bußgeld in der Höhe von 20,8 Mio. Euro verurteilt. Das Kartellgericht verhängte damit die zweithöchste jemals hierzulande ausgesprochene Kartellstrafe. “Der Lebensmittelhändler hat von 2007 bis 2012 mit Lieferanten Endverkaufspreise und andere Parameter abgesprochen”, heißt es in einer Aussendung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Rewe bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als “für beide Seiten akzeptable Lösung”. Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassungen habe man der einmaligen Bußgeldzahlung zugestimmt, teilte der Lebensmittelhändler in einer Aussendung mit. Für die Zukunft wurde von der REWE Group und der BWB gemeinsam ein Leitfaden zum Thema „Kartellrechtliche Anforderungen in Einkaufsverhandlungen“ erstellt, der “für den gesamten heimischen Lebensmittel- und Drogeriefachhandel richtungsweisend ist und Vorbildwirkung haben wird”, so der Konzern weiter.
Bereits im Vorfeld des Gerichtsverfahrens habe Rewe die Vorwürfe der BWB anerkannt. Die Absprachen dauerten von 2007 bis zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen in der Rewe-International-Konzernzentrale in Wiener Neudorf im Februar 2012. Der Verdacht der Wettbewerbshüter richtete sich auf Absprachen bei Endverkaufspreisen und Aktionszeiträumen zwischen Rewe und Lieferanten insbesondere aus der Bier- und Molkereibranche.
(Red./APA)