Wer kennt sie nicht, die vielen Prospekte, die regelmäßig ins Haus flattern und mit Sonderangeboten locken. Aufgrund von Beschwerden von AK-Mitgliedern, dass diese beworbenen Produkte in den Filialen oft nicht verfügbar sind, führte die AK-Marktforschung in Graz stichprobenartig eine Überprüfung durch.
Gleich vorweg: Die Beschwerden der AK-Mitglieder sind gerechtfertigt. Fast 40 Prozent der in Flugblättern beworbenen Produkte sind in den Filialen nicht erhältlich.
Sieben Händler, drei Monate
Das Team der AK-Marktforschung hat jeweils sechs Artikel aus den Werbebroschüren der Lebensmittelmärkte und Diskonter BillaPlus, Lidl, Hofer und Interspar und je vier Artikel der Drogeriemärkte DM und BIPA und des Tierbedarfsmarktes Fressnapf ausgewählt. Die Auswahl umfasste sowohl Produkte aus dem Lebensmittelbereich als auch Produkte aus dem Non-Food- und Sonderartikel-Bereich. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten gab es drei Überprüfungen in Grazer Filialen.
Konsumenten gehen leer aus
Bei Aktionen im Sonderartikelbereich inkl. Drogerie- und Tierbedarfsmärkte wurden 204 Produkte erhoben, davon waren 81 nicht verfügbar.
AK-Marktforscher Josef Kaufmann:“Das heißt, dass rund 40 Prozent der beworbenen und von uns ausgewählten Sonderartikel für Konsumenten, wenn sie eine Filiale aufsuchen, nicht verfügbar waren.“ Im 108 Proben umfassenden Lebensmittelbereich waren 40 (37 Prozent) nicht erhältlich. „Insgesamt wurden 312 Produkte auf ihr Vorhandensein überprüft. 121 bzw. rund 39 Prozent waren am Tag der jeweiligen Stichprobe nicht erhältlich“, fasst Kaufmann die Untersuchungsergebnisse zusammen.
Zudem stellten die Marktforscher fest, dass die beworbenen Produkte oft nur in einer sehr geringen Anzahl verfügbar waren. Das durchwegs hilfsbereite Personal bot aber mitunter an, die Kundschaft zu kontaktieren, wenn das Produkt doch noch geliefert werden sollte und gewährte dabei den Aktionspreis.
Nur verfügbare Ware bewerben
Die Ergebnisse der Erhebung verdeutlichen, dass die oftmals erhobenen Beschwerden hinsichtlich der Verfügbarkeit von beworbenen Sonderartikel legitim sind. Der Handel wird daher dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass keineswegs Produkte, die nicht in aus- reichender Anzahl in den einzelnen Filialen bereitgestellt werden können, beworben wer- den. Dies gilt auch für mitunter in nur geringen Stückzahlen vorrätige Aktionswaren im Lebensmittelbereich.