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Schmuckenschlager: Bäuerliches Wirtschaften muss sich auch rechnen

Am Montag, 26. April, tagte die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer NÖ in St. Pölten. Themen waren unter anderem die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Produktivität und Biodiversität und einer Leistungsabgeltung für zusätzliche, freiwillige Umweltleistungen, die zügige Umsetzung einer gesetzlich verpflichtenden Herkunftskennzeichnung durch den neuen Gesundheitsminister sowie der dringend notwendige Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG).

Vor einem Jahr hat sich die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer NÖ nach der Landwirtschaftskammerwahl neu konstituiert. Kurz zuvor hat die Corona-Pandemie Österreich erreicht. Covid-19 hat zwar die Arbeit bzw. den Arbeitsalltag der Kammerorganisation geprägt, sowohl der Funktionäre als auch der Mitarbeiter, nicht aber die Themen.

Gemeinsame Agrarpolitik muss Stabilität als auch Flexibilität gewährleisten

„Bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik muss die Unterstützung der bäuerlichen, produktionsorientierten Familienbetriebe, wie wir sie in Österreich haben, im Mittelpunkt stehen. Denn bäuerliches Wirtschaften, das über Generationen geht, funktioniert nur, wenn sich ökologische Maßnahmen auch wirtschaftlich rechnen“, betont Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ, und erklärt: „Zum einen müssen die Direktzahlungen der 1. Säule Sicherheit für die Betriebe und damit eine entsprechende Stabilität für die Bäuerinnen und Bauern gewährleisten. Zum anderen soll ein modularer Aufbau des Agrarumweltprogrammes in der 2. Säule mit einem starken Investansatz eine gewisse Flexibilität ermöglichen. Das heißt, es sollen Anreize für die Landwirte geschaffen werden, zusätzliche Umweltleistungen zu erbringen. Und diese müssen auch abgegolten werden.“ Dieses System findet durchaus Zuspruch. Bestätigt wird das unter anderem durch das Österreichische Umweltprogramm, das seit 1995 laufend weiterentwickelt wird und an dem heute mehr als 90 Prozent der niederösterreichischen Betriebe teilnehmen. „Die Bäuerinnen und Bauern leisten dadurch einen immens wichtigen Beitrag zur Biodiversität und Artenvielfalt. Wichtig ist aber, dass die Praxistauglichkeit des Agrarumweltprogrammes erhalten bleibt und dass Biodiversität und Produktivität nicht im Widerspruch stehen. Alles andere würde die Versorgungssicherheit in unserem Land aufs Spiel setzen“, sagt Schmuckenschlager. LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf bekräftigt das: „Gerade die Corona-Krise hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Selbstversorgung mit Lebensmitteln für Österreich, aber auch für Europa ist. Die Landwirtschaft ist nicht nur systemrelevant, sie ist relevant für das Überleben. Es sind die Bäuerinnen und Bauern, die die Regale füllen. Wir müssen jederzeit in der Lage sein, uns selbst zu versorgen“, so LH-Stv. Stephan Pernkopf.

Herkunftskennzeichnung zügig umsetzen

Geht es um die Herkunftskennzeichnung, findet Schmuckenschlager ebenfalls klare Worte: „Hier sind wir noch nicht am Ziel. Es liegt nun am neuen Gesundheitsminister, die im Regierungsprogramm vereinbarte gesetzliche Herkunftskennzeichnung zügig umzusetzen.“ Ebenso müsse die behördliche Kontrolle der Herkunft von Lebensmitteln stärker berücksichtigt werden.

EAG rasch beschließen

Die Chancen im Bereich der Erneuerbaren Energien werden konkreter. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) befindet sich derzeit in Begutachtung, Schmuckenschlager fordert einen raschen Beschluss: „Um ein Erreichen des 100 Prozent-Ökostrom-Zieles bis 2030 zu ermöglichen, muss der Anteil an Erneuerbaren Energien in Österreich erhöht werden.“ Wesentlich ist es, bestehende Biomasse-Anlagen abzusichern und den Ausbau von Neuanlagen zu ermöglichen. Insbesondere geht es darum, Perspektiven für den Ausbau von „Grünem Gas“ zu schaffen.

 


Über die Vollversammlung der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer

Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Vertretung der Landwirtschaft in Niederösterreich. Sie besteht aus 40 Mitgliedern, die gleichzeitig als Landeskammerräte Funktionen ausüben. Die Vollversammlung dient der Beratung und Beschlussfassung aller Angelegenheiten der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, soweit nicht der Hauptausschuss oder der Präsident zuständig sind.

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