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Fleischer-KV – Einigung auf 1.500-Euro-Mindestlohn nach fünf Runden

Kollektivvertragliche Mindestlöhne steigen rückwirkend mit 1. Juli um 2,5 Prozent - Rund 13.000 Arbeiter in der Fleischwarenindustrie und im Fleischergewerbe.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben sich nach fünf Verhandlungsrunden beimFleischer-KV auf einen Mindestlohn von rund 1.500 Euro geeinigt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne für die rund 13.000 Arbeiter in der Fleischwarenindustrie und im Fleischergewerbe steigen rückwirkend mit 1. Juli um 2,5 Prozent, teilte die Produktionsgewerkschaft PRO-GE am Dienstag, 24.September 2019in einer Aussendung mit.

Im Fleischergewerbe werde zusätzlich die Lohnkategorie 11 um 7,14 Prozent erhöht, und damit werde der Mindestlohn von 1.500 Euro brutto pro Monat (1.221 Euro netto) erreicht, so die Arbeitnehmervertreter. Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 3,0 Prozent. Nach stockendenFleischer-KV-Verhandlungen hielt die Gewerkschaft zuletzt Betriebsversammlungen und öffentliche Aktionen ab.

Die Gewerkschaft forderte beimFleischer-KV vor der fünften Verhandlungsrunde eine Lohnerhöhung von mindestens 2,8 Prozent. Die Arbeitgeber boten laut den Arbeitnehmervertretern 2,3 Prozent mit Verweis auf den Preisdruck des Handels.

Für die Arbeitgeber ist die Einigung beimFleischer-KV „ein deutliches Entgegenkommen”. Die Branche sei „durch massive Preissteigerungen” beim Rohstoff Schweinefleisch in „einer schwierigen wirtschaftlichen Lage”, so der Innungsmeister der WKÖ-Fleischerinnung Rudolf Menzl in einer Aussendung.

Viele Fleischbetriebe spüren den Preisdruck durch den Lebensmittelhandel. Supermarktketten – wie Spar und Rewe (u.a. Billa, Merkur) – verfügen auch über eine eigene große Wurst- und Fleischwarenproduktion. „Es wird für unsere Betriebe schwierig werden, die steigenden Lohnkosten in der Kalkulation unterzubringen”, so der Obmann der Fleischindustrie und Wiesbauer-Eigentümer Karl Schmiedbauer.

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