Entbürokratisierungspaket 2025: Was der Bürokratieabbau für Handel und Lebensmittelbranche wirklich bringt – oder bringen könnte

Entbürokratisierungspaket 2025: Was der Bürokratieabbau für Handel und Lebensmittelbranche wirklich bringt – oder bringen könnte
Ein großer Wurf in kleinen Schritten
Rund 15 Milliarden Euro kosten bürokratische Vorgaben Österreichs Wirtschaft Jahr für Jahr – etwa 3,8 Prozent des BIP. In vielen Betrieben entspricht das im Alltag mehr als einem Arbeitstag pro Woche, der nicht in Produktion, Verkauf oder Beratung fließt, sondern in Formulare, Nachweise und Berichte. Vor diesem Hintergrund inszeniert die Bundesregierung ihr nun präsentiertes Entbürokratisierungspaket als „Betriebsupdate“ für den Standort: über 100 Maßnahmen, verteilt auf nahezu alle Ressorts – von Statistikpflichten über Arbeitsrecht und Genehmigungsverfahren bis zu Förderlogik und Steuerrecht.
Vortrag an den Ministerrat: Bürokratie abbauen, Wirtschaft ankurbelnDas Paket wurde im Ministerrat beschlossen, die rechtlichen Umsetzungen sollen schrittweise folgen. In einem ausführlichen Ministerratsvortrag werden 113 beziehungsweise – inklusive Ergänzungen – mehr als 100 Einzelmaßnahmen beschrieben. Hier finden Sie den ORF-Beitrag der Pressekonferenz.
Entbürokratisierungsmaßnahmen im DetailFür die Fleisch- und Lebensmittelbranche stellt sich vor allem eine Frage: Was davon kommt tatsächlich im Alltag von Fleischereien, Lebensmittelhandwerk, Handel und Lebensmittelindustrie an – und was bleibt politische Ankündigung?
Parallel dazu hat der Handelsverband ein eigenes, umfangreiches Entbürokratisierungspapier vorgelegt. Darin formuliert der Handel zusätzliche Forderungen, die über das Regierungspaket hinausgehen – von arbeitsrechtlicher Entlastung bis zur Harmonisierung von Bau- und Raumordnungsrecht.
Relevante Entlastungen für Handel, Lebensmittelbranche und Fleischbetriebe
Auch wenn das Entbürokratisierungspaket nicht als branchenspezifisches Lebensmittel-Gesetzespaket daherkommt, steckt für Lebensmittelhandel, Fleischwirtschaft, Bäckereien und Lebensmittelindustrie einiges drin. Auffällig ist dabei, dass die meisten Erleichterungen an drei Hebeln ansetzen: weniger Papier, vereinfachte Verfahren und mehr digitale „One-Stop-Shops“.
Für viele Betriebe besonders praxisnah ist der Plan, Beitragserklärungen – etwa Tourismusförderungsbeiträge oder AMA-Beiträge – gebündelt über das Unternehmens-Service-Portal zu erfassen und abzuführen. Statt an unterschiedliche Stellen zu melden, sollen Unternehmen künftig einen zentralen Überblick über geleistete und offene Beitragserklärungen haben und diese automatisiert abführen können. Gerade für Betriebe, die sowohl Produktions- als auch Handelsaktivitäten haben, kann das wiederkehrende Routinearbeit reduzieren.
Beim Thema Genehmigungen setzt die Regierung auf einen „Verfahrensturbo“: Großverfahren sollen künftig besser strukturiert und digital abgewickelt werden, inklusive digitaler Zustellung bereits ab 50 Beteiligten. Noch relevanter für viele Produktionsbetriebe und größere Handelsstandorte ist der angekündigte „One-Stop-Shop“ bei Genehmigungs- und Bauverfahren. Statt parallel laufender Bau- und Betriebsanlagenverfahren soll nach dem Prinzip „ein Projekt – ein Verfahren – ein Bescheid“ entschieden werden.
Für Fleischverarbeiter, Schlachtbetriebe, Zerlegebetriebe, Logistik-Standorte oder größere Filialbetriebe, bei denen bauliche Anpassungen und anlagenrechtliche Fragen oft zusammenspielen, könnte das mittelfristig die Verfahrensdauer deutlich verkürzen – vorausgesetzt, die praktische Umsetzung hält, was der Gesetzestext verspricht.
Für kleinere Unternehmen, etwa Fleischereien, Feinkostgeschäfte, Bäckereien oder EPUs in der Lebensmittelbranche, sind die angehobenen Buchführungsgrenzen von besonderer Bedeutung. Die Schwellenwerte im Unternehmensgesetzbuch und in der Bundesabgabenordnung sollen so angepasst werden, dass nur Unternehmen mit einer bestimmten Betriebsgröße in die volle Buchführungspflicht fallen. In einer Phase hoher Teuerung und knapper Margen kann das für kleinere Betriebe echten Verwaltungsaufwand reduzieren und die Zusammenarbeit mit Steuerberatung und Buchhaltung vereinfachen.
Erleichterungen bringt auch die geplante Digitalisierung von Gebühren- und Abgabenverfahren sowie der Ausbau digitaler One-Stop-Shops für Förderungen. Gerade im Lebensmittelhandwerk, wo Investitionen in Kühlung, Energieeffizienz, Photovoltaik, E-Ladestationen, Gebäudehülle oder neue Maschinen stark von Förderregimen abhängen, sind übersichtlichere Verfahren ein Standortfaktor. Künftig soll ein bundesweiter digitaler One-Stop-Shop für die Vergabe und Abrechnung von Förderungen entstehen. Für Unternehmen, die mehrere Programme – etwa Energieeffizienz, Regionalförderung oder Investitionszuschüsse – kombinieren, könnte das den gefürchteten „Behörden-Pingpong“ reduzieren.
Für energieintensive Betriebe, Kühl- und Tiefkühllogistik, Molkereien oder fleischverarbeitende Unternehmen ist besonders die Entbürokratisierung im Energierecht relevant. Die Regierung kündigt an, Berichts- und Meldepflichten zu harmonisieren, zu reduzieren und auf weniger Stellen zu bündeln. Gleichzeitig sollen neue Genehmigungsregeln für nicht UVP-pflichtige Energieprojekte und ein beschleunigtes Regime für den Ausbau erneuerbarer Energien – inklusive genehmigungsfreier Photovoltaik-Anlagen und E-Ladestationen – umgesetzt werden. Damit würden Investitionen in eigene Stromerzeugung oder Ladeinfrastruktur für Lieferflotten einfacher.
Eine eher symbolische, aber für viele Betriebe alltagsnahe Änderung betrifft die Digitalisierung von Aufbewahrungspflichten und die Entsorgung alter Zettelwirtschaft. Ob Abfallwirtschaft, Gebührenbescheide oder bestimmte Dokumentationspflichten: Der Weg von der physischen Ordnerwand hin zu digitaler Archivierung wird geöffnet oder erweitert. Für Filialbetriebe, die heute an mehreren Standorten Dokumentationen bereithalten müssen, bedeutet das perspektivisch weniger Papier, weniger Dubletten und mehr Rechtssicherheit in digitalen Systemen.
Nicht zuletzt wird auch an jenen Stellen angesetzt, die seit Jahren als Zeitfresser gelten: mehrere Berichtspflichten, die doppelt oder dreifach gemeldet werden müssen, sollen überprüft und, wo möglich, zusammengeführt werden. In vielen Lebensmittel- und Handelsbetrieben, in denen Geschäftsführung und Verwaltung oft auf wenige Personen konzentriert sind, können solche Vereinfachungen gefährlich knappe Managementkapazitäten freispielen.
Handelsverband: Zwischen Zustimmung und Warnung vor neuer Bürokratiewelle
Der Handelsverband bewertet das Paket grundsätzlich positiv, dämpft aber die Euphorie. „Der Handelsverband begrüßt die heute von Staatssekretär Sepp Schellhorn präsentierten ersten zaghaften Schritte der Bundesregierung zur Entbürokratisierung“, heißt es in einer Aussendung. Dabei würden „auch einige zentrale Anliegen des heimischen Handels aufgegriffen“ und erste wichtige Signale für Entlastung gesetzt.
Gleichzeitig mahnt Geschäftsführer Rainer Will mehr Tempo und Reformmut ein: „Dass die Bundesregierung mit einem ersten Entbürokratisierungs-Paket in die Umsetzung geht, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Unter den heute präsentierten, ersten Maßnahmen finden sich auch einige, die der Handelsverband mit dem Plan H in die Diskussion eingebracht hat, dafür danken wir dem zuständigen Staatssekretär Sepp Schellhorn.“ Erleichterungen in der Lohnverrechnung, Vereinfachungen bei Bauverfahren, Verfahrensbeschleunigungen oder die Erhöhung der Buchführungsgrenzen brächten „für alle Betriebe eine dringend notwendige Entlastung“.
Im selben Atemzug warnt der Handelsverband vor neuen Belastungen, etwa durch die geplante Shrinkflation-Kennzeichnungspflicht und Änderungen bei der Preisauszeichnung. Will spricht von „der größten Bürokratielawine des letzten Jahrzehntes“. Shrinkflation sei auch für Händler ein Problem, aber „ein Hersteller-Thema, da wir nicht abpacken oder abfüllen“. Die Bundesregierung spreche von „mehr Freiheit für die Wirtschaft“, doch die geplanten Regelungen seien „praxisfern und teuer“ und liefen den Bemühungen zur Inflationssenkung und Entbürokratisierung „diametral entgegen“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden „mit neuer Zettelwirtschaft und kaum handhabbaren Kontroll- und Dokumentationspflichten überzogen“.
Der Verband drängt daher darauf, von den „Low-Hanging Fruits“ zu strukturellen Reformen überzugehen. Arbeitsrechtliche Bürokratie, Raumordnung und Bauvorschriften sowie die Abschaffung der Mietvertragsgebühr sieht der Handelsverband als Top-Prioritäten. All diese Forderungen sind in einem umfangreichen Entbürokratisierungspapier des Handels hinterlegt, das dem zuständigen Staatssekretär übergeben wurde und im Artikel verlinkt wird.
Industrie, Kammern und Start-ups: Lob mit klaren Erwartungen
Die Industriellenvereinigung (IV) spricht von einem überfälligen Schritt zur Lichtung des „über Jahre gewachsenen Bürokratiedschungels“. IV-Präsident Georg Knill betont: „Gerade in Zeiten konjunktureller Unsicherheit ist es essenziell, Reformen anzugehen, die eine spürbare Entlastung im Arbeitsalltag der Unternehmerinnen und Unternehmen bringen und dabei die öffentlichen Budgets nicht zusätzlich belasten.“ Bürokratieabbau gelinge nicht über Nacht, viele Hürden hätten sich „über Jahrzehnte aufgebaut“. Umso wichtiger sei es, „mit diesem Paket nun strukturiert zu starten“. Entscheidend werde jetzt sein, „dass die Umsetzung rasch und pragmatisch erfolgt“.
Die Wirtschaftskammer Österreich sieht den „Startschuss, aber Unternehmen brauchen mehr“.
Vizepräsidentin Martha Schultz erinnert daran, dass ein durchschnittlicher Betrieb „13 Stunden Arbeitszeit pro Woche allein für Bürokratie“ aufwenden müsse – Zeit, die bei Kundinnen und Kunden fehlt. „Wir fordern seit langem, den Bürokratiedschungel endlich zu lichten. Jetzt kommt Bewegung in die Sache: Ein paar große und viele kleine Stolpersteine sollen aus dem Weg geräumt werden. Der Startschuss ist erfolgt, aber unsere Unternehmen brauchen noch wesentlich mehr. Jetzt gilt es, entschlossen dranzubleiben“, so Schultz.
WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger unterstreicht: „Entlastung ist in der aktuell schwierigen Wirtschaftslage das oberste Gebot, denn nur starke Betriebe sichern uns die Arbeitsplätze und den Wohlstand.“ Am Ende müssten „spürbare Entlastungsmaßnahmen für unsere 590.000 Mitgliedsbetriebe“ stehen. „Unsere Unternehmen wollen gestalten statt verwalten.“
Der Wirtschaftsbund spricht von „echter Entbürokratisierung auf allen Ebenen“. Generalsekretär und ÖVP-Wirtschaftssprecher Kurt Egger formuliert es so: „Mit dem Entbürokratisierungspaket bekommen unsere heimischen Betriebe endlich wieder Luft zum Atmen. Unser Ziel von mindestens 100 Maßnahmen wurde sogar deutlich übertroffen.“ Das Paket sei „kein Schlusspunkt, sondern der Start einer umfassenden Entbürokratisierungsoffensive“. Weniger Bürokratie bedeute „mehr Produktivität“ und damit die Basis für zukünftigen Wohlstand.
Die Junge Wirtschaft begrüßt das Paket als wichtiges Signal, warnt aber ausdrücklich davor, sich darauf auszuruhen. Bundesvorsitzende Verena Eugster sagt: „Dieses Paket setzt wichtige Signale – aber es reicht nicht. Wir brauchen einen kontinuierlichen Entbürokratisierungsprozess, der Österreich dauerhaft zu einem unternehmerfreundlichen Land macht.“ Positiv hervor hebt sie die Verlängerung der Übergangsfristen bei Betriebsnachfolgen (Grace Period bis zu fünf Jahre) und digitale Erleichterungen, die vor allem EPUs, Start-ups und kleine Betriebe entlasten. Bundesgeschäftsführer Lukas Sprenger ergänzt: Für viele junge Betriebe entscheide „nicht eine große Reform, sondern die Summe der kleinen Erleichterungen“ über einen erfolgreichen Start.
Auch die Startup-Szene reagiert zweigeteilt. Hannah Wundsam, Geschäftsführerin von AustrianStartups, sagt: „Die heute präsentierten Maßnahmen setzen wichtige Akzente: Die Öffnung des Firmenbuchs für englische Unterlagen, die Weiterentwicklung der Förderlandschaft mit klareren Prozessen, sowie die Schritte hin zu einer digitalen Gewerbeanmeldung und einem moderneren Bilanzierungsrecht entlasten Gründer:innen spürbar und führen Österreich näher an internationale Standards heran.“ Gleichzeitig fehle es weiterhin an „großen strukturellen Reformen“, etwa einer vollständig digitalen Gründung ohne Notarzwang, geringeren Lohnnebenkosten in den ersten Wachstumsjahren und modernen Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Wenn innovative Unternehmen nicht nur starten, sondern bleiben und wachsen sollen, müssten diese Bereiche „endlich prioritär behandelt werden“.
Energiebranche und Lebensmittelstandort: Tempo bei der Energiewende als Standortfrage
Für energieintensive Branchen – darunter auch viele Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft – ist die Position der E-Wirtschaft ein wichtiger Indikator. Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, spricht von einem „wichtigen Impuls für den Wirtschaftsstandort und einem klaren Signal für eine effizientere Energietransformation“.
Generalsekretärin Barbara Schmidt betont: „Überbordende Dokumentationspflichten, redundante Meldungen und langwierige Verfahren kosten Zeit, Geld und am Ende auch Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren. Wir begrüßen daher jeden Schritt, der die Verwaltung effizienter und für Unternehmen praktikabler macht.“ Die Bundesregierung setze „an den richtigen Hebeln an“, nun müssten den Worten rasch Rechtsakte folgen.
Positiv bewertet die Branche insbesondere die Harmonisierung und Reduktion von Berichts- und Dokumentationspflichten im Energierecht, die Umsetzung der CSRD ohne zusätzliches „Gold-Plating“ sowie schnellere Genehmigungen für Energieprojekte, inklusive genehmigungsfreier PV-Anlagen und E-Ladestationen und der Bildung bundesweiter Sachverständigenpools. Gleichzeitig fordert die E-Wirtschaft den raschen Beschluss zweier weiterer Schlüsselgesetze: des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) und des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG). Diese seien „entscheidend für die Transformation des Energiesystems“ und damit auch für langfristige Investitionen in Kraftwerke, Speicher und Netze – alles Faktoren, die auch die Versorgungssicherheit für die Lebensmittelbranche direkt betreffen.
Politische Fronten: Zustimmung, Druck – und scharfe Kritik von rechts außen
Die sozialdemokratische Seite – konkret SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim und der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Bernd Hinteregger – begrüßt das Paket vor allem im Hinblick auf KMU und Ein-Personen-Unternehmen. Seltenheim betont, KMU und EPU seien „das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft“ und würden „oft durch eine überbordende Bürokratie, durch komplizierte und aufwendige Verfahren ausgebremst“. Mit den vorgestellten Maßnahmen könnten sich Unternehmen „endlich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: auf Wertschöpfung, Arbeitsplätze und den Erhalt unseres Wohlstands“.
Hinteregger hebt die geplante umfassende Gebührenreform hervor: Das Gebührenrecht werde vereinheitlicht, modernisiert und deutlich vereinfacht. Auch die Vereinfachung der Lohnverrechnung sei etwas, „was sich viele Unternehmer*innen schon lange wünschen“. Wichtig seien bundesweite digitale One-Stop-Shops, etwa für Förderungen und bei Genehmigungs- und Bauverfahren. Positiv sei auch die Anhebung der Buchführungsgrenzen, weil damit sichergestellt werde, „dass nur Unternehmen, die eine bestimmte Betriebsgröße erreichen, der Buchführungspflicht unterliegen“. Die digitale Gewerbeanmeldung über „GISA Express“ werde Gewerbeanmeldungen deutlich erleichtern.
Ganz anders fällt die Reaktion der FPÖ aus. Generalsekretär Michael Schnedlitz spricht von einem „Bauchfleck“ und fordert den Rücktritt von Staatssekretär Sepp Schellhorn. „Wer auf diesen 33 Seiten des Versagens auch nur eine Maßnahme sucht, die das Wirtschaftswachstum ankurbelt oder Arbeitsplätze schafft, wie Schellhorn großspurig in der Einleitung ankündigt, sucht vergebens“, so Schnedlitz. Das Paket sei ein „Sammelsurium an Belanglosigkeiten“ und enthalte mehrere bloße „‚No na‘-Digitalisierungsmaßnahmen“. Besonders die Forderung, EStG-Vorschreibungen mittels QR-Code überweisen zu können, sei keine Aufgabe für einen eigenen Deregulierungsstaatssekretär, sondern für einen Finanzminister „im 21. Jahrhundert“.
Schnedlitz spricht von einem „Flop in Zeiten“, in denen eine Pleitewelle über Unternehmen rolle, der Wirtschaftsstandort abstürze und die Teuerung den Wohlstand zerstöre. Die Regierung sei „gescheitert“, Schellhorn solle „heute noch seinen Hut nehmen“.
Was das für die Lebensmittel- und Fleischbranche bedeuten kann
Für Fleischereibetriebe, Lebensmittelhandel und nachgelagerte Industrie ist das Entbürokratisierungspaket kein Wunderinstrument – aber es verschiebt einige Stellschrauben, an denen sich Effizienz tatsächlich messbar machen lässt. Schnellere und klar strukturierte Genehmigungen, weniger Melde- und Berichtsdopplungen, digitale Sammelstellen für Beiträge und Förderungen, höhere Buchführungsgrenzen und ein Abbau von Zettelwirtschaft können dazu beitragen, dass in Betrieben mehr Zeit für Produktion, Produktentwicklung, Personalführung und Kundenkontakt bleibt.
Ob sich diese Entlastungen in der Praxis spürbar niederschlagen, wird davon abhängen, wie rasch die angekündigten Maßnahmen in konkrete Gesetzesänderungen gegossen werden – und wie konsequent Verwaltung, Länder und nachgelagerte Behörden digitale Verfahren tatsächlich nutzen. Gleichzeitig bleibt der Druck aus Handel, Industrie, Start-up-Szene und Verbänden hoch, bei den „großen Brocken“ nicht stehenzubleiben: von arbeitsrechtlicher Entbürokratisierung über EU-Regelungen bis zur Harmonisierung von Bau- und Raumordnungsrecht.
Die kommenden Monaten werden es zeigen, ob sich der Bürokratieaufwand im Fleischereibetrieb, im Lebensmittelmarkt oder in der Produktion tatsächlich reduziert – oder ob das Paket am Ende eher politisches Signal als betriebswirtschaftliche Entlastung bleibt.
