Gehaltsabschluss 2025: 1,8 Prozent plus für Angestellte im Fleischergewerbe

Der neue Kollektivvertrag für Angestellte im Fleischergewerbe bringt ab 1.12.2025 eine Erhöhung der Mindestgehälter um 1,8 %, höhere Lehrlingseinkommen und eine einmalige Kaufkraftsicherungsprämie. Alle Details im Überblick.

Der neue Kollektivvertrag für Angestellte im Fleischergewerbe bringt ab 1.12.2025 eine Erhöhung der Mindestgehälter um 1,8 %, höhere Lehrlingseinkommen und eine einmalige Kaufkraftsicherungsprämie. Alle Details im Überblick.
Der neue Kollektivvertrag bringt moderate Erhöhungen und einmalige Zahlungen für Angestellte im Fleischergewerbe. © KI-generiertes Symbolbild / ChatGPT Image Gen

Gehaltsabschluss 2025: 1,8 Prozent plus für Angestellte im Fleischergewerbe

Gehaltsabschluss im Fleischergewerbe: Moderate Erhöhung und Kaufkraftprämie

Die heurigen Gehaltsverhandlungen für die Angestellten im Fleischergewerbe konnten am 19. November 2025 nach mehreren Gesprächsrunden abgeschlossen werden. Die Gespräche folgten unmittelbar auf den Abschluss der Lohnverhandlungen und führten nun zu einem Kompromiss, der sowohl auf stabile Kostenstrukturen als auch auf die aktuelle Kaufkraftentwicklung reagiert.

Mit 1. Dezember 2025 werden alle Mindestgehälter um 1,8 Prozent angehoben. Die Erhöhung gilt linear und wurde kaufmännisch gerundet. Die Zehrgelder bleiben dagegen unverändert. Damit bleiben die pauschalen Tagesvergütungen weiterhin auf dem bisherigen Niveau von 13,20 Euro für Abwesenheiten über sechs Stunden und 23,13 Euro für Abwesenheiten über neun Stunden; die Mittagsvergütung bleibt bei 8,62 Euro.
Für Lehrlinge fällt der Abschluss etwas stärker aus: Ihre Einkommen steigen um 2,6 Prozent. Damit setzt der Kollektivvertrag ein wichtiges Signal an eine Berufsgruppe, die in vielen Betrieben dringend gesucht wird.

Bettcher Trimming
Bettcher Trimming

Einmalige Kaufkraftsicherungsprämie

Zusätzlich zur linearen Erhöhung wird heuer eine einmalige Kaufkraftsicherungsprämie gewährt. Angestellte, die seit mindestens 1. Juli 2025 ununterbrochen im selben Betrieb beschäftigt sind, erhalten spätestens am 15. Dezember 2025 eine Zahlung von 350 Euro. Teilzeitkräfte erhalten den Betrag aliquot.

Lehrlinge, die sich am Stichtag 1. Juli 2025 in einem aufrechten Lehrverhältnis befanden, erhalten eine Prämie von 175 Euro. Wird das Lehrverhältnis zwischen Juli und November 2025 in ein reguläres Dienstverhältnis überführt, erhöht sich der Betrag auf 350 Euro. Die Prämie ist als zusätzliche Zahlung ausgestaltet und hat keinen Entgeltcharakter.

Keine Aufrollung für Betriebe

Der neue Kollektivvertrag tritt mit 1. Dezember 2025 in Kraft. Damit bleiben die bisherigen Gehaltsansätze vom 1. Juli 2024 bis 30. November 2025 unverändert gültig. Eine rückwirkende Aufrollung für Betriebe wird damit vermieden – ein zentraler Punkt, der von Unternehmensseite im Vorfeld mehrfach betont worden war.

Gültigkeitsbereich und Struktur

Der Kollektivvertrag gilt österreichweit und umfasst alle Angestellten des Fleischergewerbes, die dem Angestelltengesetz unterliegen, ebenso wie kaufmännische Lehrlinge. Ferialpraktikant:innen und Volontär:innen sind davon ausgenommen.

Die Einstufungen reichen von den Verwendungsgruppen I bis VI sowie den Meistergruppen I bis III, jeweils in zehn Biennien. Die vollständigen Tabellen mit allen Gehalts- und Einstufungswerten stehen wie gewohnt als Detaildokument auf der WKO-Website zur Verfügung.

Mehrere Verhandlungsrunden – nun ein Abschluss

Nach mehreren Gesprächsrunden zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, dem Bundesverband der Fleischer und der Gewerkschaft GPA konnte nun eine Lösung gefunden werden, die für beide Seiten tragbar ist. Der Abschluss fällt moderat aus, setzt aber deutliche Impulse bei den Lehrlingseinkommen und der Kaufkraftsicherungsprämie. Die Landesinnungen werden ersucht, den neuen Kollektivvertrag an die Mitgliedsbetriebe zu übermitteln.

Gehaltsordnung Fleischer, Angestellte, gültig ab 1.12.2025