
In dem Merkblatt für Mitarbeiter, die aus Nigeria zurückgekehrt sind, hält die Bundesinnung „im Sinne der erweiterten Verantwortung des sorgfältigen Lebensmittelunternehmers“ folgende Maßnahmen gegenüber Personen angebracht, die vom Reiseziel Nigeria zurückgekehrt sind:
- Erweiterte Meldepflicht bei Krankheitsanzeichen: Jedes unspezifische Anzeichen einer allgemeinen infektiösen Erkrankung mit unspezifischen Symptomen wie Fieber (Temperatur über 38°C), Kopf- und Muskelschmerzen, Bindehautentzündung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall ist umgehend zu melden.
- Befragung zu Risikosituationen: Hatten Sie während Ihres Aufenthaltes in Nigeria:
a. Kontakt mit erkrankten Personen?
b. Kontakt mit kranken oder verendeten Wildtieren (v.a. Fledermäuse)?
c. einen Besuch in einem Krankenhaus?
d. an einem Begräbnis teilgenommen?
- Beobachtung bei Risikosituationen: Wenn eine der Fragen unter Punkt 2 mit Ja beantwortet wird, sollten Sie für 21 Tage die Körpertemperatur täglich messen und aufschreiben (Fieber messen). Beträgt die Temperatur mehr als 38,0 °C -> siehe Punkt 1
Kontaktadresse im Infektionsfall: unter Angabe von „Rückkehr aus Nigeria“
Kaiser-Franz-Josef-Spital Wien; 4. Med. Abt.
Prim. Dr. Christoph Wenisch
Telefon: (+43 1) 601 91 – 2407
Auch die Rettung ist entsprechend zu informieren.