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Lebensmittelrecht – Haftstrafen für Betrug am Kunden geplant

Irreführung durch falsche Kennzeichnung soll juristischer Tatbestand werden - ein Gesetzesentwurf ist bereits in Begutachtung

Gesundheitsminister Alois Stöger (S) will die Strafen für Betrug im Lebensmittelbereich drastisch verschärfen. Konsumententäuschung, wie sie zuletzt mit dem Pferdefleischskandal aufgeflogen ist, soll nicht mehr nur ein Verwaltungsverstoß sein, sondern auch als gerichtlicher Tatbestand geahndet werden können – mit einer Strafandrohung von bis zu einem Jahr Haft. Zudem will der Minister die Höchstsätze für Geldstrafen deutlich anheben.

Die Eckdaten des Entwurfs zur Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) hatte Stöger schon im Februar dargelegt. Er sieht eine Erhöhung der Höchststrafen für falsche Kennzeichnung von derzeit maximal 20.000 auf 50.000 Euro vor, im Wiederholungsfall von 40.000 auf 100.000 Euro. Bestraft wird überdies, wer vorgeschriebene Untersuchungen für Fleisch umgeht. Schon damals hatte der Gesundheitsminister auch angekündigt, mit Justizministerin Beatrix Karl (V) über Änderungen im Strafrecht reden zu wollen. Wer Konsumenten hinsichtlich der Zusammensetzung oder anderer wichtiger Eigenschaften eines Lebensmittels vorsätzlich in die Irre führt, soll nunmehr mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr rechnen müssen, sagte Stöger dazu am Dienstag. Das wirke abschreckend und stärke die Position der Konsumenten.

Der LMSVG-Entwurf ist am vergangenen Freitag in Begutachtung gegangen. Die Frist läuft bis 21. Mai. Der Koalitionspartner ÖVP hatte bereits bei der Vorstellung der Pläne Zustimmung signalisiert. „Etikettenschwindel und Konsumententäuschung im Lebensmittelbereich dürfen sich nicht lohnen. Wer Konsumentinnen und Konsumenten mit falschen Angaben hinters Licht führt, muss empfindlich bestraft werden. Egal, ob ein Lebensmittel 99 Cent oder 99 Euro kostet, es muss drinnen sein, was auf der Packung steht, und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen“, bekräftige Stöger.

Laut Lebensmittelsicherheitsbericht 2011 kam es in diesem Jahr in Österreich zu 4.495 Beanstandungen von Proben. 159 davon erfolgten wegen Gesundheitsschädlichkeit, 1.177 Proben wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet erklärt, 302 wegen Mängeln in der Zusammensetzung, 1.260 wegen zur Irreführung geeigneten Angaben, 1.359 wegen Kennzeichnungsmängeln sowie 1.806 wegen sonstiger Beanstandungsgründe, zum Beispiel im Hinblick auf unerwünschte Stoffe.

Bei den innerhalb der EU vereinbarten Tests auf Pferdefleisch im Zuge des Mitte Jänner aufgeflogenen Betrugsskandals waren in Österreich zwei falsch deklarierte Proben festgestellt worden, so die vor zwei Wochen veröffentlichte Bilanz. Rückstände des Schmerzmittels Phenylbutazon fanden sich nicht. Insgesamt wurden nach Angaben der EU-Kommission 7.259 Tests in den 27 EU-Staaten durchgeführt. 193 Untersuchungen ergaben Spuren von Pferde-DNA und 16 fielen positiv auf Phenylbutazon aus. Damit waren EU-weit 4,6 Prozent aller auf Pferdefleisch untersuchten Proben falsch deklariert.

Seit Mitte Februar waren in Europa zahlreiche Rindfleisch-Fertigerzeugnisse zurückgerufen worden, weil sich darin Pferdefleisch fand, ohne dass dies dem Käufer ersichtlich war. Zahlreiche Supermärkte und auch das Möbelhaus Ikea räumten zumindest vorübergehend Produkte aus den Regalen. Im Zuge des Skandals war es auch zu Befürchtungen gekommen, dass explizit nicht zum Verzehr gedachte Tiere durch den Fleischwolf gedreht werden. Pferdefleisch an sich ist allerdings nicht ungesund. (APA)

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