Die verpflichtende Nährwertdeklaration soll andere Ernährungsmaßnahmen ergänzen und in weiterer Folge eine bewusste Auswahl der Nahrung fördern, so das Gesundheitsministerium. Von der Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung sind unverpackte Lebensmitteln ausgenommen. Weiters gibt es Ausnahmen, insbesondere für unverarbeitete Lebensmittel und Lebensmittel, bei denen Informationen zum Nährwert für die Kaufentscheidung nicht ausschlaggebend sind, etwa Gewürze.
Von der Kennzeichnungspflicht befreit sind außerdem Handwerksbetriebe, die ihre Erzeugnisse in ihrem eigenen Laden, in mobilen Verkaufsständen oder im Rahmen einer Hauszustellung unmittelbar an Konsumenten abgeben.
Laut dem AK-Lebensmittelexperten Helmut Bohacek hätten schon bisher rund 70 Prozent der Verpackungen solche Hinweise enthalten – die nun einheitlich ausfallen. Bedauerlich sei jedoch, dass sich die EU nicht auf eine Ampel-Kennzeichnung mit grünen, gelben und roten Punkten einigen konnte. Denn rote Punkte hätten einen übermäßig hohen Salz-, Fett- oder Zuckergehalt bezogen auf den Tagesbedarf deutlicher hervorgehoben.