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Herkunftsangabe bei Fertiggerichten

Das Europaparlament hat abermals eine obligatorische Herkunftsangabe für Fleisch und Milchprodukte in Fertiggerichten gefordert. Auch für Eier und Eierprodukte sollte eine solche Vorschrift eingeführt werden, verlangte das Parlament mit großer Mehrheit.

Das Straßburger Parlament verwies auf eine Eurobarometer-Umfrage von 2013, nach der sich knapp 90 Prozent der europäischen Verbraucher Herkunftsangaben wünschen. Die Abgeordneten forderten die EU-Kommission auf, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche die Folgekosten einer solchen Vorschrift detailliert prüfen soll. Für Frischfleisch muss bereits seit 2015 angegeben werden, in welchem Land die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Diese Vorschrift gilt aber nicht für Fertiggerichte wie etwa Lasagne mit Rindfleisch oder Pizza mit Schinken.

Verbraucherschützer fordern bereits seit Jahren eine Kennzeichnungspflicht auch für Fertiggerichte. Auch das Europaparlament hatte sich dafür ausgesprochen – nicht zuletzt wegen des 2013 bekannt gewordenen Skandals um nicht deklariertes Pferdefleisch in Lasagne und anderen Gerichten. Die EU-Kommission hatte damals in allen Mitgliedsländern Tests vornehmen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass in fast jedem zwanzigsten Rindfleisch-Fertigprodukt Pferdefleisch enthalten war.

Dennoch lehnt die Brüsseler Behörde obligatorische Herkunftsangaben für Milch, Fleisch und Eiern in Fertiggerichten bisher ab. Die Kommission begründet dies vor allem mit dem hohen Bürokratieaufwand, der nach ihren Angaben die Preise für die Verbraucher deutlich erhöhen würde. Derzeit können Hersteller von Fertiggerichten den Ursprung der Zutaten angeben – sie müssen es aber nicht.

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