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Brüssel ignoriert Tierschutz? Was das EU-Arbeitsprogramm 2026 für Österreichs Fleischbranche bedeutet

Die EU-Kommission verschiebt konkrete Tierschutzgesetze erneut. Statt verbindlicher Standards soll 2026 nur eine Strategie zur Nutztierhaltung kommen – mit Folgen für Österreichs Fleischbranche.

Die EU-Kommission verschiebt konkrete Tierschutzgesetze erneut. Statt verbindlicher Standards soll 2026 nur eine Strategie zur Nutztierhaltung kommen – mit Folgen für Österreichs Fleischbranche.
Symbolbild: Fleischprodukte auf der EU-Flagge – die Debatte um verbindliche Tierwohlstandards in Europa geht weiter. © erstellt mit ChatGPT

Brüssel ignoriert Tierschutz? Was das EU-Arbeitsprogramm 2026 für Österreichs Fleischbranche bedeutet

Die Europäische Kommission (EK) hat ihr Arbeitsprogramm für 2026 vorgestellt – doch im Bereich Tierwohl und Nutztierschutz bleiben konkrete Gesetzesvorhaben aus. Statt verbindlicher Vorgaben kündigt die Kommission lediglich eine Strategie zur Nutztierhaltung an. Für die Fleisch-& Co-Branche in Österreich stellt sich damit die Frage: Welche Folgen ergibt das für Schweine-, Rind- und Geflügelbetriebe – und was fordert die Branche jetzt von der Politik?

Der Hintergrund: Tierschutz- und Fleischwirtschaftsrahmen in der EU

Der Tierschutz in der EU basiert auf Mindest-Richtlinien wie der Richtlinie 98/58/EG („Allgemeine Tierschutz-Haltungsrichtlinie“), die u. a. verlangt, dass Tierhalter „alle zumutbaren Maßnahmen“ ergreifen, damit Tiere nicht unnötig leiden. Einen kompakten Überblick zu EU-Standards liefert die Eurogroup for Animals (Grundlagen, Geltungsbereich, Vollzug). Ergänzend dokumentiert die EK auf ihrer Food-Safety-Seite den Status der geplanten Revisionen: Revision der EU-Tierschutzgesetzgebung.

 

Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2025 ihr Arbeitsprogramm 2026 präsentiert. Während Schwerpunkte auf Wettbewerbsfähigkeit, Vereinfachung und Umsetzung liegen, bleiben neue, verbindliche Gesetzesvorschläge für Tierschutz und Tierwohl aus. Stattdessen ist eine – rechtlich unverbindliche – Strategie zum „Erhalt der Tierhaltung in der EU“ vorgesehen.

Ohne verbindliche, EU-weit harmonisierte Standards droht ein Flickenteppich: Betriebe mit höheren Tierwohl-Ansprüchen geraten gegenüber Minimalanforderungen ins Hintertreffen.

Allerdings existieren bislang nur wenige detailreiche EU-Regelungen für die großen Nutztierarten (z. B. Rinder, Schweine, Schafe) – spezifischer sind Teilbereiche wie die Haltung von Legehennen oder der Tiertransport. Zur Einordnung: Siehe die Zusammenstellung der Eurogroup for Animals.

Gleichzeitig hat die EK 2020 im Rahmen der Strategie „Farm to Fork“ angekündigt, die Tierwohllage in der Nutztierhaltung grundlegend zu modernisieren. Den laufenden Prozess mit Folgenabschätzung und Konsultationen bündelt die Food-Safety-Direktion hier: Revision EU-Tierschutzrecht. Für die Fleisch- und Nutztierebranche heißt das: Es gibt einen regulatorischen Rahmen – aber keine einheitlichen, verbindlichen Standards auf EU-Ebene, die alle Mitgliedstaaten gleich umsetzen müssen. Zudem variieren die nationalen Regeln stark.

Was steht im Arbeitsprogramm 2026 der EU – und warum kommt Kritik auf?

Im Arbeitsprogramm der Kommission für 2026 liegt der Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Sicherheit und Landwirtschaft – doch konkrete Gesetzesvorschläge zur Reform der Tierschutz- und Tierwohlregelungen fehlen weitgehend. Stattdessen wird eine Strategie zur Nutztierhaltung angekündigt, jedoch ohne verbindliche Verpflichtungen oder Zeitpläne.

Nach Jahren der Ankündigungen zur Modernisierung der Tierwohl-Regeln (u. a. im Rahmen von „Farm to Fork“) läuft zwar eine öffentliche Konsultation zur Revision der EU-Tierschutzgesetzgebung – inklusive Umfragephase bis 12. Dezember 2025 –, doch das Arbeitsprogramm 2026 enthält keinen klar terminierten Legislativvorschlag. Tierschutzverbände kritisieren diese Lücke deutlich, etwa der Deutsche Tierschutzbund oder Branchenberichte wie Fleischwirtschaft.

Zur Erinnerung: Eigentlich wollte die Europäische Kommission bereits im dritten Quartal 2023 ein umfangreiches Gesetzespaket für stärker harmonisierte Standards vorlegen. Im Vorfeld hatte die damalige EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides u. a. ein EU-weites Verbot der Käfighaltung in Aussicht gestellt. Bekanntermaßen ist daraus nichts geworden. Mit einigen Monaten Verspätung wurde nur ein Vorschlag zur Novelle der Tiertransportverordnung präsentiert (vgl. Pressemitteilung zum Tierschutz-Paket 2023). Die Fortschritte bleiben überschaubar: Dem EU-Parlament und dem Rat gelingt es nach wie vor nicht, sich jeweils auf einen Standpunkt zu einigen, um Trilogverhandlungen mit der EU-Kommission zu starten (Branchenecho u. a. in der Fleischwirtschaft).

Aus Sicht von Tierschutz- und Verbraucherorganisationen sowie Teilen der Politik ist das ein deutlicher Rückschritt: Die Reform gilt als verschoben bzw. entkoppelt von ehrgeizigen Vorgaben. Beispielsweise mahnt die Eurogroup for Animals, dass die angekündigte Modernisierung der Tierwohllage nicht abgedeckt werde.

Bedeutung für Österreichs Fleischwirtschaft

Österreich hat im nationalen Recht teils über die EU-Mindeststandards hinausgehende Vorgaben verankert (Haltungsvorschriften u. a. für Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Geflügel). Dass EU-Standards in vielen Bereichen nur Mindestanforderungen sind, betonen Überblicksseiten wie jene der Eurogroup for Animals.

Für die Fleischwirtschaft in Österreich heißt das:

  • Benachteiligung von Vorreitern – Wettbewerb: Höhere nationale Standards können Kosten treiben. Ohne EU-Harmonisierung drohen Wettbewerbsnachteile gegenüber Betrieben in Ländern mit niedrigeren Anforderungen. Betriebe mit höheren Tierwohl-Standards (z. B. Freilandhaltung, Auslauf, Grünfutterbezug) könnten gegenüber Wettbewerbern ins Hintertreffen geraten, wenn EU-weit Mindeststandards nicht angehoben werden.
  • Planungssicherheit: Investitionen in Stallumbauten, Auslauf- und Beschäftigungssysteme bleiben risikoreich, solange EU-weit keine neuen Mindeststandards fixiert sind. Unsicherheit über künftige Regelungen: Betriebe wissen nicht, welche Standards künftig gelten werden.
  • Export-Herausforderungen: Unterschiedliche Bewertung von Tierwohl- und Haltungsbedingungen in EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten erschwert Planung und Vermarktung.
  • Markterwartungen: Handel und Konsument:innen fragen Tierwohl und Transparenz stärker nach. Aktuelle Analysen aus Österreich – etwa der Label-Check Ei von Tierschutz Austria – zeigen, wie sensibel das Thema ist.
  • Behördliche Perspektive: Der österreichische Tierschutzbericht 2025 dokumentiert Entwicklungen, Kontrollergebnisse und rechtliche Neuerungen – und verdeutlicht den Bedarf an verlässlichen EU-Rahmenbedingungen.

Ein Beispiel: Bei einem Round-Table des European Environmental Bureau (EEB) am 25.09.2025 berichteten u. a. österreichische Schweine- und Legehennenbetriebe, dass Tierwohl-Investitionen in der Wertschöpfungskette nicht ausreichend honoriert werden.

Damit stellt sich für die Fleischbranche die Frage, wie sich Tierwohl, Kosten und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang bringen lassen.

Was fordert die Branche – und was muss kommen?

  • Verbindliche und einheitliche Tierwohl-Standards: EU-weit harmonisierte Mindestanforderungen (z. B. Haltungssysteme, Auslauf, Gruppengrößen, Stallklima), um Wettbewerbsnachteile für engagierte Betriebe zu vermeiden.
  • Planungssicherheit für Betriebe: Wer in bessere Haltungsbedingungen investiert, braucht einen verlässlichen Rechtsrahmen – nicht nur Absichtserklärungen.
  • Förderprogramme und finanzielle Unterstützung: Gezielte Investitionsförderungen (Stallbau, Klima-/Lüftungstechnik, Auslauf- und Beschäftigungssysteme) – auch national in Österreich.
  • Transparenz und Kennzeichnung: Verpflichtende, verständliche Tierwohlkennzeichnung für Fleischprodukte schafft Orientierung für Handel, Gastronomie und Konsument:innen.
  • Integration von Tierwohl in Umwelt- und Klimapolitik: Aufgrund der Umweltwirkungen (Methanemissionen, Futtermittelimporte) muss Tierwohl Bestandteil einer nachhaltigen Fleischwirtschaft sein.

Stimmen & Kritik – und was die Branche jetzt braucht

Aus der Zivilgesellschaft kommt deutliche Kritik an der vertagten Reform. Organisationen wie Eurogroup for Animals drängen auf ambitionierte, rechtsverbindliche Vorgaben. Auch Medienberichte heben hervor, dass im Kommissionsprogramm zentrale Bausteine – etwa zur Käfighaltung – fehlen (Table.Media).

Für Österreichs Fleischbranche lassen sich daraus drei kurzfristige Prioritäten ableiten: (1) aktive Einbringung in die laufenden EU-Konsultationen, (2) Branchenallianzen mit Handel und Verarbeitern zur fairen Abgeltung höherer Standards, (3) Einforderung einer verlässlichen EU-Weichenstellung, damit Investitionen abgesichert sind.

Signal an Brüssel: Wer in Tierwohl investiert, darf im EU-Binnenmarkt nicht benachteiligt werden. Einheitliche Regeln schaffen Fairness – für Betriebe und für Konsument:innen.

Ausblick: Chance nutzen, bevor der Markt entscheidet

Die angekündigte EU-Strategie zur Nutztierhaltung kann Debatten bündeln – sie ersetzt aber keine Gesetze. Je länger verbindliche Standards fehlen, desto stärker steuern Handel und private Label-Programme den Markt. Für Österreichs Betriebe heißt das: dranbleiben, Position beziehen, Förderfenster nutzen – und politisch klare Rahmenbedingungen einfordern.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission, im Arbeitsprogramm 2026 vorrangig auf eine Strategie zur Nutztierhaltung statt auf verbindliche Gesetze zu setzen, wird von vielen als Signal gewertet: Der Tierschutz rückt zugunsten wirtschaftlicher Prioritäten weiter in den Hintergrund. Für die österreichische Fleischwirtschaft heißt das: Es besteht die Chance, den anstehenden Prozess mitzugestalten – aber gleichzeitig wächst der Druck von Markt und Öffentlichkeit.

Wenn die Fleischbranche glaubwürdig sein will in Sachen Nachhaltigkeit und Tierwohl, muss sie proaktiv reagieren: Investitionen tätigen, Kommunikation verbessern und strategische Partnerschaften eingehen – mit Landwirten, Handel und Politik. Denn eines ist klar: Die Erwartungen der Verbraucher steigen, und internationaler Wettbewerb kennt keine langen Übergangszeiten.