
Der Fast-Food-Riese McDonald’s muss in Ungarn wegen mangelhafter Produktbeschreibung eine Strafe von 15 Millionen Forint (knapp 50.000 Euro) zahlen. Zwischen dem 1. Jänner 2012 und 12. Februar 2013 habe das Unternehmen mit der Bezeichnung „Hühnerfleisch“ für ein Produkt geworben, ohne darauf hinzuweisen, dass das gegrillte oder panierte Filet auch Haut enthalte, so die ungarische Wettbewerbsaufsicht in ihrer Entscheidung.
Somit habe McDonald’s falsche Informationen in seiner Werbung über den Fleischanteil und die Zubereitung benutzt. Der Konsument sei nicht genügend über den Hautanteil aufgeklärt worden. Die Wettbewerbsbehörde störte sich hier auch an den in der Werbung benutzten Fotos. Diese seien „besonders irreführend“ gewesen. McDonald’s hatte während einer Anhörung vor der Aufsichtsbehörde die Verwendung von Hautteilen damit begründet, dass Hühnerfleisch ohne Haut zu schnell trocken werde. Das Wort „Hühnerfleisch“ sei sehr allgemein und könne von Konsumenten in vielerlei Weise interpretiert werden, argumentierte der Konzern.
Red/APA