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18,5 Tonnen tierische Lebensmittel eingezogen

Der österreichische Zoll konnte im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit im ersten Halbjahr 2021 rund 18,5 Tonnen tierische Lebensmittel aus dem Verkehr ziehen. Im gesamten Vorjahr wurden rund 13,6 Tonnen dieser Produkte aufgegriffen. 

Seit Beginn 2021 wurden bei 1.250 erfolgreichen Zollkontrollen österreichweit 12,9 Tonnen illegal eingeführtes Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie 334 Kilogramm Fisch und Fischereierzeugnisse beschlagnahmt. Auch andere tierische Produkte wie 4,5 Tonnen Milch und Milcherzeugnisse, 216 Kilogramm Eier sowie 583 Kilogramm Honig wurden beschlagnahmt und vernichtet.

Blümel: „Kampf gegen die Einschleppung von Tierseuchen wichtiger denn je“

Ein rekordverdächtiger Großaufgriff gelang den Zöllnerinnen und Zöllnern der Zollstelle Flughafen Linz im März 2021: Sie zogen einen augenscheinlich überladenen moldawischen Mercedes Sprinter auf der A25 aus dem Verkehr und stellten u.a. 902 Kilogramm Schweine- und Hühnerfleisch sicher.

Kontrolle um Tierseuchen in Österreich und der EU verhindern

Tierische Lebensmittel unterliegen strikten Kontrollen durch die Veterinärbehörden, um zu verhindern, dass gefährliche Tierseuchen eingeschleppt werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Tierseuchenausbruchs in Österreich wären für den landwirtschaftlichen Bereich sowie für vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche katastrophal: Notschlachtungen, Handelsbeschränkungen und Exporteinbußen wären die unabdingbare Folge.

 

Im Reiseverkehr dürfen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milcherzeugnisse aus fast allen Nicht-EU-Ländern überhaupt nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Andere tierische Erzeugnisse unterliegen bei der Einfuhr im Reiseverkehr strengen Beschränkungen, nach denen pro Person nur eine geringe Menge gestattet ist.

Zoll-Tipp: Keine Lebensmittel aus privater, unkontrollierter Produktion einführen

Gerade in der Urlaubszeit ist es ratsam, sich über die Einfuhrbestimmungen zu informieren. Der Zoll rät generell dazu, keine Lebensmittel aus privater, unkontrollierter Produktion und Hausschlachtung einzuführen. In Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest geht von selbst produzierten Fleischprodukten aus Ausbruchsgebieten besonders hohes Risiko aus. Bereits das unachtsame Wegwerfen von Jausenresten, wie es zum Beispiel an Autobahnparkplätzen nahe Transitrouten von und nach betroffenen osteuropäischen Gebieten passiert, kann massive Folgen nach sich ziehen. Die Übertragung der Afrikanischen Schweinepest beispielsweise erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, durch die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. –zubereitungen sowie über andere indirekte Übertragungswege.

Aussender: Bundesministerium für Finanzen

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