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Conchita Wurst: Markenrechte beachten

Juristen warnen auch bei Produktkreationen im Fleischbereich vor der Verletzung von Patentrechten

Die erste große Freude rund um die österreichische Songcontest-Sieg ja bereits etwas abgeflaut. Doch Conchita Wurst ist zum gefeierten Superstar geworden und zum Aushängeschild Österreichs. Allerdings hat der neue Stern der österreichischen Musikszene natürlich auch einige Fleischer auf den Plan gerufen. Denn „Conchita Wurst“ sorgt in den Vitrinen freilich für Aufmerksamkeit. Doch ist hier ist bei Schnellschüssen Vorsicht geboten, denn mit der plötzlichen Bekanntheit der Songcontest-Gewinnerin gilt es nun, auch Markenrechte im Auge zu behalten. Laut Patentamt ist am ersten Werktag nach dem Songcontest-Sieg ein Antrag auf Schützung der Wortmarke „Conchita Wurst“ eingegangen, dieser müsse jetzt geprüft werden. Allerdings nicht von Tom Neuwirth, so die telefonische Auskunft, sondern von einer Drittperson, die eine Verbindung zu dem österreichischen Künstler haben kann oder auch nicht.


Conchita Wurst kann teuer werden

Trotzdem ist Vorsicht geboten: „Ohne die Zustimmung von Conchita geht gar nichts mehr“, sagt dazu der Wiener Rechtsanwalt Dr. Gottfried Korn auf ÖFZ-Anfrage. Schließlich könne man auch nicht ohne Weiteres eine „Hermann-Maier-Wurst“ oder „STS-Wurst“ auf den Markt bringen, ohne die juristischen Verbindlichkeiten mit den namenstragenden Personen abzuwickeln. Ansonsten kann das teuer werden und zu privat- und strafrechtlichen Klagen führen. „Da mit seinem Namen geworben wird, kann Tom Neuwirth klagen, dementsprechende Ansprüche geltend machen“, so Korn. Auch wer vor dem fulminanten Sieg der österreichischen Drag-Queen bereits „Conchita Wurst“ produzierte, kann juristisch belangt werden. „Rechtsverletzung ist Rechtsverletzung, auch wenn sie in der Vergangenheit passiert ist“, meint dazu der Anwalt.

Cabanossi alias Conchita

Ein Problem, das Josef A ichinger – Fleischer in der Heimatgemeinde von Tom Neuwirth – wahrscheinlich wohl nicht bekommen wird. Denn er produziert am Standort in Bad Mitterndorf seit rund drei Jahren in Kooperation mit der Familie Neuwirth eine Cabanossi namens „Conchita Wurst“. Ihm zufolge läuft bereits ein Antrag beim heimischen Patentamt, um sich die Rechte an der Warengruppe 29 (u. a. Fleisch- und Wurstwaren) zu sichern. Zudem erfreut sich der Fleischer nun an regem Medieninteresse und die Conchita Wurst an hohem Absatz. „In den letzten drei Jahren haben wir über das Gasthaus der Neuwirths 3.000 Stück Conchita Wurst verkauft. In der letzten Woche waren es 4.000“, erzählt Josef.

 

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