Die EU-Kommission hat Ende März 2026 erstmals offizielle Leitlinien und einen FAQ-Katalog zur neuen Verpackungsverordnung (PPWR) veröffentlicht. Für die Fleisch- und Lebensmittelindustrie zählt die Uhr: Ab 12. August 2026 gelten neue Pflichten – darunter strikte PFAS-Grenzwerte für lebensmittelberührende Verpackungen.
Brüssel hat geliefert: Die Europäische Kommission hat am 30. März 2026 Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht – inklusive eines umfangreichen Frage-Antwort-Katalogs. Das Ziel: mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Behörden, die mit der Auslegung der neuen Vorschriften konfrontiert sind.
Was die Leitlinien regeln
Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, gelten aber als offizielle Auslegungshilfe der Kommission – und Behörden werden sich bei Prüfungen darauf stützen. Im Mittelpunkt stehen Begriffsklärungen entlang der Lieferkette: Wann gilt ein Unternehmen als Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung? Was fällt überhaupt unter den Begriff „Verpackung“? Außerdem werden Einschränkungen für Einwegverpackungen, Wiederverwendungsziele und die Regulierung von PFAS in lebensmittelberührenden Verpackungen präzisiert. Das Dokument soll bei Bedarf aktualisiert werden.
PFAS-Grenzwerte: Ab August 2026 ohne Übergangsfrist
Für die Fleischwirtschaft besonders relevant: Ab dem 12. August 2026 gelten neue, verbindliche PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen. Höchstens 25 ppb pro Einzelsubstanz und insgesamt 250 ppb sind zulässig. Eine Übergangsfrist für neu in Verkehr gebrachte Verpackungen ist nicht vorgesehen. Lediglich Produkte, die bereits vor dem Stichtag auf dem Markt waren, dürfen weiterhin vertrieben werden. Das betrifft etwa Folien, Schalen, Trays und Wursthüllen, die mit dem Produkt in direkten Kontakt kommen.
Recyclingfähigkeit: Gestaffelte Fristen bis 2035
Grundsätzlich müssen ab August 2026 alle neu in Verkehr gebrachten Verpackungen als recycelbar gelten. Die konkreten „Design for Recycling“-Kriterien folgen jedoch gestaffelt: Einheitliche Vorgaben sollen ab 2030 gelten, der Nachweis tatsächlicher Recyclingfähigkeit im industriellen Maßstab ist bis 2035 zu erbringen. Unternehmen haben damit eine Übergangsphase – aber keinen Stillstand: Wer Verpackungsdesign und Materialeinkauf jetzt nicht anpasst, riskiert spätere Compliance-Lücken.
Konformitätserklärung ab August 2026 Pflicht
Ab dem 12. August 2026 muss jede Verpackung, die in der EU in Verkehr gebracht wird, mit einer EU-Konformitätserklärung versehen sein. Wer Verpackungen von einem EU-Hersteller bezieht, muss diese Erklärung beim Lieferanten anfordern und aufbewahren. Wer Verpackungen selbst herstellt oder von außerhalb der EU bezieht, trägt die volle Verantwortung für die Erklärung.
Starttermin 12. August 2026 bleibt
Trotz politischem Druck aus mehreren Mitgliedstaaten hält die EU-Kommission am Starttermin fest. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall bekräftigte zuletzt, dass keine Verschiebung geplant ist. Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – ohne nationale Umsetzungsgesetze.







