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Sonntagsöffnung für Fleischer bleibt

Eine Novelle der Gewerbeverordnung bringt eine Ausnahme für Metzgereien mit Gastgewerbekonzession

Es hätte brenzlig werden können für Österreichs Fleischer, die auch über einen Gastronomiebetrieb verfügen. Hat auf den ersten Blick der Konflikt um die Sonntagsöffnung der Drogeriekette dayli nichts mit den Schmankerln der Fleischereien zu tun, hätte ein Aus für dayli ohne weiteres auch ein massives Problem für die Gewerbetreibenden im Lebensmittelbereich bedeuten können. Denn wie bereits bekannt wollte dayli seine sonntags offenhalten und erreichte dies über den Umweg einer Gastronomiekonzession.

Mit einer solchen in der Tasche ist es freilich möglich, den Kunden auch an Sonntagen Kaffee zu servieren – und als Drogeriemarkt fürs Zähneputzen nachher auch gleich die passende Zahnpasta dazu. Das stieß natürlich sauer auf, Politik und Sozialpartner waren sich rasch einig: Daily soll – so wie alle Handelsbetriebe – am Sonntag seine Läden grundsätzlich geschlossen halten.



Manche werden sich fragen, was geht das die Fleischer an? Sehr viel, denn auch sie dürfen ihre Verkaufsgeschäfte nur dann am Sonntag öffnen, wenn sie am jeweiligen Standort eine Gastronomieberechtigung aufweisen. Damit hätte das Ende der Sonntagsöffnung für dayli auch das sonntägliche Aus für die Fleischer bedeutet.



Die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe erkannte die Gefahr und schloss eine Allianz mit der Gastronomie und dem Handel. „Wir haben innerhalb einer Woche einen Gesetzesentwurf formuliert und diesen mit Handel, Gastronomie und den politischen Parteien abgestimmt“, so Prof. Dr. Reinhard Kainz, Bundesinnungsgeschäftsführer der Lebensmittelgewerbe, im Gespräch mit der ÖFZ. Dennoch ist es eine ungewöhnliche Leistung in dieser Zeit eine Übereinkunft im Sinne der Branche so schnell gefunden zu haben. Denn normalerweise dauert es bis so ein Gesetzesentwurf formuliert ist – und noch mehr Zeit vergeht, bis sich die verschiedenen Interessensgruppen auf einen Konsens einigen.



Nach zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit den Parlamentsparteien stimmten am 26.4. also fünf Parteien geschlossen für die Fleischerlösung. Die Verkaufsrechte der Gastronomie wurden dadurch beschränkt, dass künftig ein kombinierter Handels-/Gastronomiebetrieb den Schwerpunkt eindeutig in der Gastronomie haben muss. Liegt der Charakter als Gastronomiebetrieb vor, dürfen auch am Sonntag Lebensmittel und bestimmte non-food-Artikel verkauft werden.

Die Sonderregelung für die Fleischer – und auch für Bäcker – besagt dass wenn an einem Standort neben der Gastgewerbeberechtigung zusätzlich eine Fleischerberechtigung besteht, es genügt, wenn der Charakter eines Fleischerbetriebes vorliegt. Damit es nicht eine „Scheinlösung“ ist, müssen Verabreichungsplätze (z.B. Stehtische, etc.) im Verkaufsraum der Filiale vorhanden sein. Eigene Ladner dürfen am Sonntag nicht eingesetzt werden – wohl aber Kellner, Inhaber oder Familienmitglieder, die (auch) im Verkaufsbereich tätig sind.


Betriebsanlagenrecht

Die Novelle wird neben den Änderungen zur Sonntagöffnung auch im Bereich des Betriebsanlagenrechts wesentliche Vereinfachungen bringen. Der Wunsch der Wirtschaft nach Deregulierung und bürokratischer Vereinfachung wurde in vielen Punkten erfolgreich umgesetzt, ohne dabei die anlagenrechtlichen Schutzinteressen zu beeinträchtigen. Ein Thema des Anlagenrechts war z.B. das bei sportlichen Großveranstaltungen so beliebte „Public Viewing“, das nun genehmigungsfrei gestellt wurde. Aber auch für die Betriebsnachfolge konnten wesentliche Erleichterungen erreicht werden: Auf Antrag kann der Betriebsnachfolger von der Behörde eine Zusammenstellung aller Bescheide und Auflagen für den übernommenen Betrieb verlangen, ebenso ist die Sistierung von Auflagen möglich, sofern der Nachbarschutz gewahrt bleibt. Praxisrelevant ist die Einführung eines neuen Anzeigeverfahrens für einfache Anlagenänderungen z.B. Einbau eines Lifts in der Betriebsanlage, für die bisher aufgrund der Notwendigkeit der Vorschreibung von Auflagen das kostenintensivere und langwierigere Genehmigungsverfahren gewählt werden musste.

(PM/ WKO)

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