
Darin werden die Einzelheiten für diese Marktstützungsmaßnahmen geregelt. Anträge können ab dem 9. März für eine Lagerdauer von 90, 120 oder 150 Tagen gestellt werden. In Österreich erfolgt die Abwicklung über die Agrarmarkt Austria. Die Mindestmenge sind 10 t für Schweinefleisch ohne Knochen und 15 t für Fleisch mit Knochen. Es muss eine Sicherheit in der Höhe von 20% der festgesetzten Beihilfenhöhe hinterlegt werden. Die Beihilfesätze liegen je nach Teilstück und Lagerdauer zwischen 210 und 305 Euro/t und damit um rund 40% unter den Beihilfen von 2011. (aiz.info)