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Leitl warnt vor Vermögensteuer

KMUs wären laut Wirtschaftskammer Österreich besonders betroffen

Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl hat den Vermögensteuerplänen der Gewerkschaft erneut eine Abfuhr erteilt und warnt vor möglicherweise existenzbedrohenden Auswirkungen auf kleine und mittlere Betriebe. „Wer gut verdient soll ordentlich Steuern zahlen, wer nichts verdient soll nicht die Substanz verlieren“, sagte Leitl vor Journalisten in Wien. Die vom Gewerkschaftbund anvisierte Milliarde Euro an zusätzlichen Einnahmen müsste zu zwei Drittel von Unternehmen bezahlt werden, betonte Leitl. Der Staat solle lieber wie versprochen in seiner Bürokratie sparen, anstatt Unternehmen zusätzlich zu belasten.



Der ÖGB-Bundeskongress wird Mitte Juni in Wien über Leitanträge zur Vermögensteuer abstimmen. Verlangt wird die Einführung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 150.000 Euro, deren Erträge zur Mitfinanzierung des Pflegefonds dienen sollen. Ferner will man die Wiedereinführung der Vermögensteuer ab einem „Reinvermögen“ von 700.000 Euro sowie die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe, die zur Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds herangezogen werden soll.



Die KMU Forschung Austria hat im Auftrag der WKÖ die Auswirkungen der anvisierten Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durchgerechnet. Bei einem Freibetrag von 700.000 Euro wären 15.400 KMUs mit mindestens fünf Mitarbeitern von der Vermögensteuer betroffen. Derartige Steuern würden die in den letzten Jahren mühsam aufgebauten Eigenkapitalpolster von KMUs wieder angreifen, sagte Peter Voithofer, Direktor der KMU Forschung Austria bei der Präsentation der Studie. In den vergangenen 15 Jahren habe sich die Eigenkapitalquote der KMU auf rund 40 Prozent verdoppelt. In Zeiten von verschärften Kreditvergaberichtlinien im Zuge von Basel III sei ein derartiger „Risikopolster“ notwendig. Der jährliche Vermögensteuerbetrag für eine durchschnittliche KMU würde sich auf im Schnitt 10.000 bis 30.000 Euro belaufen, je nach Freibetrag und Steuersatz, schätzt die KMU Forschung.



Kritisch sieht Voithofer eine mögliche Wiedereinführung der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge. Rund 6.500 bis 7.000 Firmen werden jährlich vor allem innerhalb von Familien übergeben. Bei einem Freibetrag von 150.000 Euro wären rund 270 KMUs betroffen, bei einem Freibetrag von einer Million Euro etwa 80 KMUs, schätzt er. Eine derartige Steuer würde die Unternehmensnachfolge „deutlich erschweren“. In einer durchschnittlich steuerpflichtigen KMU müsste im Fall einer Erbschaft oder Schenkung bei einem Freibetrag von 1 Million Euro innerhalb der Steuerklasse 1 insgesamt 15 Prozent an Erbschaft- oder Schenkungsteuer gezahlt werden – in diesem Fall 705.000 Euro. Ein Erbschaft- und Schenkungsteuersystem wie in Deutschland – mit Sonderregelungen für Betriebe – kann sich der WKÖ-Chef nicht vorstellen. Das Modell sei „unglaublich bürokratisch“ und verursache mehr Aufwand als Ertrag. (APA)

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