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Landwirtschaft & Umwelt

Tierärzte schlagen Alarm: Lebensmittelsicherheit gefährdet!

Laut der Tierärztekammer wird die Lebensmittelsicherheit mit Füssen getreten. Fachassistent*innen ohne Ausbildung werden als „Fleischbeschauer“ eingesetzt.

In einer Aussendung der Tierärztekammer heißt es: „Die aktuelle Entwicklung in der Steiermark ist für die Verbrauchergesundheit besorgniserregend. Wir Tierärzt*innen schlagen Alarm. Da werden erfahrene Tierärzt*innen, die bisher im Auftrag des Landes die Fleischuntersuchung und Hygienekontrollen durchgeführt haben, durch billigere nichttierärztliche Fachassistent*innen ersetzt!

Anstatt Tierärzt*innen ordentliche Arbeitsbedingungen und finanzielle Anreize zu geben, setzt das Land Personen ein, die noch nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung absolviert haben. Das ist rechtswidrig und im Sinne der Lebensmittelsicherheit unverantwortlich,“ kritisiert Tierärztekammer-Landesstellenpräsident Dr. Walter Obritzhauser die Neuorganisation des Landes Steiermark, die seit Mai 2022 im Bereich der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (SFU) umgesetzt wird.

Die Fleischqualität sowie der Tierschutz sind nicht verhandelbar

„Viele Tierärzt*innen, die seit vielen Jahren die SFU unter belastenden Bedingungen in den Schlachtbetrieben durchführen und die Qualität des heimischen Fleisches sowie den Tierschutz kontrollieren, werden aus der SFU hinausgedrängt,“ so Obritzhauser.

In Hinkunft soll die Fleischuntersuchung durch Fachassistent*innen, die unter der Aufsicht von Tierärzt*innen arbeiten, durchgeführt werden. Aber bereits jetzt setzt das Land Personen in der Fleischuntersuchung ein, die ihre Schulung sowie Prüfung gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Aus- und Weiterbildung von Aufsichtsorganen (LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung) noch gar nicht absolviert haben. Eine aus Sicht der Tierärztekammer eindeutig rechtswidrige Vorgangsweise.

Gefährdung der Lebensmittelsicherheit

„Zudem wird die Verantwortung für die SFU-Tätigkeit dieser Personen auf die Fleischuntersuchungstierärzt*innen abgewälzt, da letzteren die Aufsicht übertragen ist,“ hält Obritzhauser fest und meint weiter: „Offensichtlich ist das Land Steiermark eher bereit, durch den nicht rechtskonformen Einsatz von Laien eine Gefährdung der Lebensmittelsicherheit in Kauf zu nehmen, anstatt den Tierärzt*innen angemessen und redlich zu begegnen, die einfach von heute auf morgen aus der SFU hinausgedrängt werden.“

Tierärztekammer steht für Gespräche bereit

Die Tierärztekammer-Landesstelle Steiermark zeigte sich bis dato immer gesprächsbereit, um eine konstruktive Lösung herbeizuführen, so Obritzhauser, doch vergebens. In einer schriftlichen Mitteilung seitens der Landesregierung verwies man auf die eingehaltene Rechtskonformität, das Amtshaftungs- und das Organhaftungsgesetz sowie auf den Verantwortungsbereich des Landes. „Wir stehen für Gespräche und Verhandlungen zur Verfügung, denn schließlich geht es hier nicht um Landesinteressen, sondern um den Konsumentenschutz“, sagte Obritzhauser abschließend.

Sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Arbeitsverhältnisse für Tierärzt*innen und eine definierte Übergangszeit für beauftragte und seit langem in der SFU tätige Tierärzt*innen sind unbedingt notwendig, damit auch in Zukunft ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit und Tierschutz bei der Schlachtung sichergestellt ist.

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