Österreich ist das erste Land in der EU, dass die Käfighaltung von Legehennen zur Gänze verboten hat. Trotzdem werden täglich etwa 1 Mio. Eier nach Österreich verbracht, ein Großteil davon stammt aus der nicht tiergerechten Käfighaltung. Diese Eier werden vor allem in der Außer-Haus-Verpflegung verkauft oder aber zu Ei-Produkten verarbeitet. Wie ein aktueller Fall in einem Eier-Verarbeitungsbetrieb zeigt, kann die Qualität und die Herkunft von Eiern in Ei-Produkten nicht ausreichend gut gewährleistet werden. Derzeit gibt es keine gesetzlich verpflichtende Kennzeichnung von Ei-Produkten hinsichtlich Herkunft und Haltungsform. Die Österreicherinnen und Österreicher müssen darauf vertrauen, was auf der Verpackung oder der Speisekarte steht. Die heimische Geflügelwirtschaft fordert deshalb die rasche Umsetzung einer klaren, gesetzlich verpflichtenden Kennzeichnung von Ei-Produkten und Lebensmitteln mit Ei-Anteil.
Obwohl die EU-Einzeleikennzeichnung per Gesetz die Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Eies bis zum Erzeugerbetrieb gewährleistet, gibt es bislang keine gesetzlich verbindlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung der Herkunft und der Haltungsform von Ei-Produkten. “Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wollen inzwischen ihre Kaufentscheidung auch bei verarbeiteten Lebensmitteln mit Ei-Anteil mit dem Wissen über die Herkunft und die Haltungsform treffen, weitgereiste Ei-Produkte aus Käfighaltung sind dagegen inzwischen für die meisten Menschen absolut unerwünscht”, so der Obmann der ZAG,Franz Karlhuber. „Wir bitten deshalb Bundesminister Rudolf Anschober um seine Unterstützung, um diese Gesetzeslücke zu schließen. Es gibt gute praxistaugliche Möglichkeiten, wir bringen uns gerne ein”, so der ZAG-Obmann.
Österreichische Eierdatenbank bringt Sicherheit
Privatrechtlich besteht die Möglichkeit, dass Ei-Verarbeitungsbetriebe ihren Warenfluss und die Rückverfolgbarkeit der Eier über die Österreichische Eierdatenbank absichern. Durch die tagesaktuelle Dokumentation der Warenein- und -ausgänge in das System schafft man höchstmögliche Sicherheit. Österreichische Frischeier für den Lebensmitteleinzelhandel sind bereits über dieses System abgesichert. „Wir laden österreichische Ei-Verarbeiter ebenfalls ein, sich im Rahmen von Qualitätsprogrammen, wie dem AMA-Gütesiegel, über dieses Instrument mehr Sicherheit und Vertrauen am Markt zu verschaffen”, so Karlhuber.
Das österreichische Regierungsprogramm sieht eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von tierischen Primärzutaten in der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung sowie in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021 vor. “Die österreichische Geflügelwirtschaft begrüßt diese Regelung ausdrücklich und bringt sich gerne bei der Umsetzung mit Vorschlägen ein”, so der Obmann der EZG Frischei,Franz Kirchweger.„Wir sehen auch eine große Logik darin, dass besonders die im Einflussbereich des Bundes und der Länder stehenden Verpflegungseinrichtungen als Mindestbestimmungen für den Einkauf die für Österreich als tiergerecht definierten gesetzlichen Haltungsbestimmungen anwenden.”
Österreichische Geflügelwirtschaft steht für Zusammenarbeit
Die freiwillige Interessenvertretung der österreichischen Geflügelwirtschaft, ZAG, steht für eine proaktive Zusammenarbeit aller Partner entlang der Wertschöpfungskette und lädt Behördenvertreter und Marktpartner zu weiterführenden Gesprächen ein, wobei das Ziel immer eine bessere und transparentere Information für Bürgerinnen und Bürger sein muss. Nur wenn Konsumenten beim Einkauf frei entscheiden können, haben tierfreundlich erzeugte Lebensmittel eine Chance am Markt, und nur so bekommen die Österreicherinnen und Österreicher Produkte aus einer Geflügelhaltung, die ihren Erwartungen entspricht.
BundesministerRudolf Anschoberzufolge hat die Lebensmittelaufsicht Niederösterreich in Abstimmung mit der AGES nach Vorliegen der ersten Informationen zu Betrugsermittlungen gegen den genannten eierverarbeitenden Betrieb umgehend Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet. Nach Vorliegen der neuen Erkenntnisse werden die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. „Grundsätzlich geht es um mehr Sicherheit und Transparenz für die Konsumenten beim Verzehr von Eiern und Produkten, die diese als Zutat enthalten. Hier gibt es seit Jahren eine hervorragende Kennzeichnung von im Handel zu beziehenden Frischeiern aus Österreich. Das Problem ist die fehlende Kennzeichnung von verarbeiteten Ei-Produkten. Hier sind dringend mehr Transparenz und damit mehr Kontrollmöglichkeiten durch die Verbraucher erforderlich”, betonte Anschober in einer Aussendung.
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