Hendl & Co dürfen wieder auf die Wiese
Die Stallpflicht für Geflügel galt in einigen Bezirken Österreichs bereits seit November des 2022.
Alle Betriebe die mehr als 50 Stück Geflügel mussten die Stallpflicht einhalten. Seit dem 22. April diesen Jahres ist das nun vorbei. Doch das Risiko einer Übertragung der Aviären Influenza durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände in ganz Österreich wird von der AGES immer noch als hoch eingestuft. Geflügel darf zwar jetzt wieder ins Freie jedoch, müssen vorbeugende Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Schutzmaßnahmen statt Stallpflicht
Folgende Regeln gilt es nun einzuhalten:
Enten und Gänse sind von anderem Geflügel getrennt zu halten.
Die Fütterung und Tränkung von Geflügel darf nur im Stall oder einem Unterstand erfolgen, der das Zufliegen von Wildvögeln verhindert.
Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
Es ist den Amtstierärzt:innen ist melden, wenn beim Geflügel Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 Prozent oder der Rückgang der Eierproduktion um mehr als 5 Prozent für mehr als 2 Tage besteht, oder wenn die Sterberate höher als 3 Prozent in einer Woche beträgt.
Wieder mehr Freiland & Bio-Eier
Geflügelhalter:innen sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten: direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Dann kann man sich (hoffentlich) auch wieder auf mehr Freiland und Bio-Eier und glücklichere Hendln freuen.