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Landwirtschaft & Umwelt

Die Tierseuche ASP hält Europa in Atem

Das hochkarätig besetzte Webinar der Österreichischen Hagelversicherung nahm die Afrikanische Schweinepest ins Visier.

Die Afrikanische Schweinepest ist in der Branche allgegenwärtig – das zeigt auch das Interesse am Webinar der Österreichischen Hagelversicherung, das im Dezember über die Online-Bühne ging: Mehr als 200 Teilnehmer folgten den Ausführungen von Dr. Carola Sauter-Louis vom Friedrich-Loeffler-Institut, Christoph Schulz, betroffener Landwirt in Deutschland und den heimischen Vertretern Dr. Andrea Höflechner-Pöltl, Sozialministerium, Dr. Peter Wagner, Landesveterinärdirektor Steiermark, Dr. Birgit Kaltenböck, OÖ Landesregierung, Dr. Johann Schlederer von der Österreichische Schweinebörse, Mag. Max Hörmann (Landwirtschaftskammer) und Mag. Michael Zetter von der Hagelversicherung.

 

Die Afrikanische Schweinpest

„Tierseuchen stellen für die Betriebe nicht selbst verschuldete Gefahren dar und verursachen hohe, oft existenzbedrohende Kosten. Es braucht im Seuchenfall einen Maßnahmenmix. Der wird nur dann erfolgreich, wenn alle Hand in Hand arbeiten: die öffentliche Hand, die Landwirtschaft und auch wir als Versicherer. Mit der Prämienbezuschussung für Tierseuchen nimmt Österreich hier eine internationale Vorreiterrolle ein. Die Schweinehalter sind sich der Gefahr bewusst.

Mittlerweile sind etwa 70 % der Mastschweine bei uns als größtem Tierversicherer Österreichs abgesichert“, so die einleitenden Worte von Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung.

Die Anfänge

Nachdem im Jahr 2007 die ASP aus Afrika nach Georgien eingetragen wurde, breitet sie sich aus. 2014 wurden Fälle von ASP bei Wildschweinen und Hausschweinen in Polen, Litauen, Lettland, Estland und in der Ukraine festgestellt.

Im Juni 2017 wurde die Krankheit dann bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik festgestellt und im September 2018 auch in Belgien. Sprünge der ASP über größere Entfernungen zeigen das bestehende Risiko einer Einschleppung durch den Menschen.

Am 10. September 2020 wurde die ASP bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in Brandenburg bestätigt und im November auch in Sachsen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung wurden Restriktionszonen eingerichtet und Wildschweinbarrieren errichtet.

Ein Betroffener berichtet

Christoph Schulz betreibt in Brandenburg in vierter Generation eine Landwirtschaft. Er bewirtschaftet 800 Hektar inklusive Tierhaltung (120 Mutterkühe, 250 Mastschweine mit Direktvermarktung, 30.000 Masthühnern und 700 Legehennen) sowie einer EU-zertifizierten Schlachtstätte mit Verarbeitung und Verkauf ab Hof, Biogasanlage etc.

Die ASP –, aber auch andere Tierseuchen – sowie die zunehmenden Wetterextreme machen ihn nachdenklich. Ein Stand Still durch die ASP ist einem Berufsverbot gleichzusetzen. Ein Teil seiner Mitarbeiter musste nicht wegen Corona, sondern aufgrund der ASP in Kurzarbeit. Felder konnten nicht bewirtschaftet, die Ernte nicht eingebracht werden.

Anders als in anderen Wirtschaftsbereichen nach dem Lockdown kann man nach einem Stand Still nicht einfach wieder das Licht andrehen. Das gibt der Kreislauf der Natur nicht her! Zur Kalkulierbarkeit gehört daher auch eine Absicherung durch eine Versicherung. Das ist Voraussetzung für ein unternehmerisches Denken, damit auch die drei kleinen Töchter – dann in fünfter Generation – den Hof übernehmen können.

Für Ernstfall gerüstet

Das Bedrohungsszenario ASP ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig das Zusammenwirken von Behörden, Verbänden, Organisationen und der Landwirtschaft bei der Bekämpfung von hochkontagiösen Seuchen ist. Die Veterinärverwaltung im Bundesministerium (BMSGPK) kommt in einem dreistufigen Prozess ihrer Verpflichtung nach, die persönlichen und wirtschaftlichen Schäden, nach Möglichkeit zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. In erster Linie sollen Maßnahmen der Seuchenprävention – u. a. eine gezielte Information aller Beteiligten, eine ständige Beobachtung der internationalen Lage sowie vor- bereitende Übungen – die Sensibilität für das Risiko steigern.

Je länger sich eine Tierseuche unentdeckt ausbreiten kann, umso schwerwiegender die Schäden. Daher ist eine Früherkennung durch aktive Überwachung der Schweinegesundheit wichtig. Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bedürfen einer soliden gesetzlichen Grundlage und finanzieller Vorsorge. Eine interdisziplinäre Expertengruppe wurde schon vor Jahren eingerichtet, um alle Aspekte dieser herausfordernden Tierseuche abzudecken. Das Wissen und die Erfahrungen dieser Gruppe sind in einem Krisenplan abgebildet, der im Seuchenfall den strukturierten Ablauf der Bekämpfung sicherstellt.

Zuständigkeiten klären

Beim Nachweis von ASP haben die Behörden eine Fülle von Maßnahmen zu setzen. Während die Zuständigkeiten bei Ausbrüchen im Hausschweinebestand klar geregelt sind, bedarf es bei Ausbrüchen im Wildschweinbestand aufgrund europarechtlicher Vorgaben dringend einer Anpassung.

Angesichts des mit 21. April 2021 in Kraft tretenden, unmittelbar anwendbaren EU-Tiergesundheitsrechts und einer zu erwartenden EU-Durchführungsverordnung wird sich ein Rechtsanpassungsbedarf ergeben.

Maßnahmen für Betriebe

Allen Schweinehaltern wird eindringlich geraten, entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Betrieb striktest umzusetzen! Dazu zählen u. a. die Ställe, Ausläufe, Futter- und Strohlager möglichst wild- schweinedicht absichern.

Im Falle des Auftretens der ASP sind für das Verbringen von Hausschweinen aus dem Seuchengebiet und der Pufferzone bestimmte Voraussetzungen vorgeschrieben. Nur dann kann die Behörde eine Genehmigung für die Verbringung erteilen. Die wichtigste Vorbereitung der Hausschweine haltenden Betriebe, auf einen Seuchenausbruch im Wildschweinebestand, ist die Umsetzung der Vorgaben der Schweinegesundheitsverordnung. Die Hygiene- bzw. Biosicherheitsmaßnahmen sollen einen Eintrag der ASP in den Hausschweinebestand verhindern.

Hohe Verluste

Die ASP hat in den letzten Jahren weltweit die Schweinepreise massiv beeinflusst. Unstrittig ist, dass das jeweils betroffene Land mit massiven Preiseinbußen unmittelbar nach Bekanntwerden eines Ausbruchsfalles konfrontiert ist.

Umgekehrt gibt es auch Gewinner: Die durch die ASP in Asien ausgelöste globale Verknappung der Schweinefleischversorgung brachte den europäischen Schweinebauern vom Frühjahr 2019 bis zum Frühjahr 2020 einen überraschenden Geldsegen. Doch dann kam Corona und seit September auch die ASP bei Wildschweinen in Deutschland.

Existenzen absichern

Europa kämpft mit Seuchen. Nicht nur Corona, sondern auch eine Menge anderer Tierseuchen bedrohen die Nutztiere und gefährden Existenzen. Die österreichische Landwirtschaft ist besonders gefordert, die Nutztiere gesund zu halten. Eine große Herausforderung – ist man doch in gewisser Weise von tödlichen Erregern umzingelt.

Im Seuchenfall gibt es nach Keulung eine Basisentschädigung durch den Staat, ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko bleibt beim Betrieb. Eine Abhilfe schafft die Ertragsschadenversicherung. Das Beispiel ASP zeigt: Ein schweinehaltender Betrieb ist das ganze Jahr über einem Risiko ausgesetzt. Eine Versicherung kann einen Schaden nicht zu 100 % abdecken, schon gar nicht den emotionalen.

Die Betriebe haben aber erkannt, dass ein Seuchenausbruch die Existenz gefährden kann. Oftmals stellt sich hier die Überlebensfrage. Mit der Versicherung der Österreichischen Hagelversicherung ist der Betrieb 365 Tage im Jahr geschützt. Dank der Prämienförderung durch Bund und Länder ist eine Versicherung für jeden Betrieb leistbar.

Keine Gefahr

Österreich ist im Falle eines Auftretens der ASP dank einer sehr gut funktionierenden Rechtsstruktur, dem Tiergesundheitsdienst als Eigenkontrollsystem und dem Zusammenspiel zwischen Tierarzt, Landwirt und der Interessensvertretungen, Jägerschaft sowie der Agrar- und Veterinärverwaltung sehr gut gerüstet. Dazu stellvertretend für die Behörden der oberösterreichische Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger, der sich für den Aus- bau der Tierseuchenversicherung samt öffentlicher Prämienbezuschussung eingesetzt hat: „Alle verantwortlichen Akteure müssen im Vorfeld abgestimmt sein. Nur dann wird es möglich sein, die Seuche auch schnell wieder unter Kontrolle zu bekommen. Wir sind in Österreich jedenfalls für den Ernstfall bestens vorbereitet! Die international herzeigbare Private Public Partnership unterstützt die Betriebe maßgeblich, Vorsorge zu betreiben.“

Ein weiterer Umstand ist besonders wichtig: Für den Menschen ist das ASP-Virus ungefährlich. Es besteht keinerlei Gefahr für die Gesundheit des Menschen sowohl im Kontakt mit Schweinen als auch beim Verzehr von Produkten.

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