Neue Kennzeichnungsregeln von neu geborenen Kälbern und Rindern aus Drittländern. Mit der Änderung der Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 am 30.09.2019 werden die nationalen Vorgaben zur elektronischen Rinderkennzeichnung geregelt.
Ab sofort werden neugeborene Kälber bzw. aus Drittland eingeführte Rinder mit einer konventionellen und einer elektronischen Ohrmarke gekennzeichnet. Diese neuen Ohrmarkenpaare wurden bereits an die rinderhaltenden Betriebe ausgesendet, sodass diese bis Ende September 2019 auf den Betrieben eingetroffen sind.
Allfällige Restbestände von am Betrieb befindlichen konventionellen Ohrmarkenpaaren sollen nicht an die AMA retourniert, sondern bis längstens 30. April 2020 verwendet werden. Bei einer allfälligen Rücksendung der „alten Ohrmarken“ kann keine Kostenrückerstattung erfolgen.
Die elektronischen Rinderohrmarken stehen mit und ohne Funktion zur Gewebeentnahme zur Verfügung und werden von den bisherigen Lieferanten Allflex und Caisley geliefert. Die elektronische Ohrmarke ist an dem „Kunststoffring“ am Verschluss der Ohrmarke erkennbar, ergänzend ist ein zusätzliches Symbol (ähnlich dem WLAN Symbol) angedruckt, welches eine Unterscheidung von der herkömmlichen Ohrmarke bzw. von der Gewebeohrmarke erleichtert.
Gemäß Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 idgF. beträgt der Kostenersatz für ein Ohrmarkenpaar zur elektronischen Rinderkennzeichnung € 3,00. Für ein Ohrmarkenpaar zur elektronischen Rinderkennzeichnung und Gewebeprobenfunktion fällt ein Kostenersatz von € 3,60 an.
Elektronische Ohrmarken auch beim Verlust von Ohrmarken beachten
Im Falle des Verlustes einer Ohrmarke ist bei der Nachbestellung zu beachten, dass jedes betroffene Rind (gilt auch für den Altbestand) nach der neuen Regelung mit einer konventionellen und einer elektronischen Ohrmarke gekennzeichnet ist. Die Bestellung einer Ersatzohrmarke erfolgt wie gewohnt über das neue eAMA RinderNET, die örtlich zuständige Bezirksbauernkammer oder die AMA.
Funktion und Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Ohrmarke
Die elektronischen Ohrmarken sind als Nur-Lese-Passiv-Transponder mit FDX-B-Technologie ausgeführt und entsprechen den Normen ISO 11784 und 11785. Auf dem Transponder ist die Lebensnummer des Tieres gespeichert, der Transponderinhalt kann mit Lesegeräten gemäß der Norm ISO 11785 ausgelesen werden. Durch die Installation geeigneter Lesegeräte an Fütterungsautomaten, Melkrobotern, Viehwaagen oder in Tiersammelstellen, Schlachtbetrieben, etc. kann die Lebensnummer der Rinder ausgelesen und entsprechend den beabsichtigten Verwendungszwecken weiterverarbeitet werden.
Richtige Ohrmarkenzange verwenden
Für das Einziehen der gelben elektronischen Allflex-Ohrmarken ist die Allflex-Ohrmarkenzange in der Farbe ROT erforderlich.
Für das Einziehen der elektronischen Ohrmarke muss zuvor der schwarze Kunststoffeinsatz aus der Zangenbacke entfernt werden, damit das Transponder-Lochteil in die Zange eingeführt werden kann.
Die konventionelle Allflex Ohrmarke kann auch ohne diesen schwarzen Einsatz eingezogen werden.Für das Einziehen der weißen elektronischen Caisley Gewebe-Ohrmarken ist keine neue Ohrmarkenzange erforderlich.
Die roten Allflex-Ohrmarkenzangen werden auf Bestellung von der Firma Jacoby, Teichweg 2, 5400 Hallein (Ansprechperson: Herr Christian Seewald, Tel. 06245/895127, Email:Seewald.Christian@jacoby-gm.at) zum Preis € 11,40 (inkl. Versand) ausgeliefert.
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