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Schlachthof verboten: Fleischer Gruber verliert Rechtsstreit gegen Maria Fekter

Der oberösterreichische Fleischer Hermann Gruber darf laut gerichtlichem Letztentscheid in Attnang-Puchheim nicht mehr schlachten

Die Fleischerei Gruber, die nunmehr drei Jahre einen Rechtsstreit gegen 19 Anrainer führte – darunter die Familie der Ex-Ministerin Maria Fekter – hat den gerichtlich geführten Kampf verloren. Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes als zuständige Höchstinstanz in diesem Verfahren sind für Gruber keine weiteren Rechtsmittel möglich.

Anrainer sind gegen die Schlachterei

Zur Erinnerung: Der oberösterreichische Fleischer Hermann Gruber übernahm 2010 den Schlachthof von Josef Losbichler und baute ihn nach Erhalt aller notwendigen Genehmigungen und Bescheide EU-konform um.
150.000 Euro wurden investiert und eine Schlachterei mit einer geplanten Kapazität von 40 Schweinen pro Woche, drei Kälber und genau so vielen Rindern nahm den Betrieb auf. Postwendend beriefen Maria Fekter und 18 weitere Nachbarn gegen die Betriebsgenehmigung, da man sich durch den Lärm und die Tatsache, dass hier Tiere getötet werden, gestört fühlte. Die Folge war ein mühsamer, gerichtlicher Streit.

Trotz Schotterwerk ist der Schlachthof „zu laut“

Pikantes Detail: Der Schlachthof besteht bereits seit dem Jahre 1914 und damit dürfte für allfällige Anrainer – in diesem Falle übrigens vorwiegend Familien muslimischen Glaubens – bereitsvor Zuzug klar gewesen sein, womit sie es zu tun haben. Was den Lärmpegel betrifft, dürfte nicht nur Gruber für hohe Ausschläge auf der Dezibelskala sorgen. In unmittelbarer Nähe liegt das Schotterwerk der Familie Fekter – Schwerfahrzeugverkehr und damit Lärm und Staub sind in Attnang-Puchheim an der Tagesordnung.

Rechtsstreit gegen Maria Fekter

2012 stellte bereits der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) fest, dass es für die Anrainer des im Gewerbegebiet liegenden Schlachthofes unzumutbar sei, neben dem Schlachthof zu wohnen. Gruber ging in Berufung – zuständig war der Verwaltungsgerichtshof – der nun den Entscheid des UVS bestätigte. Laut Anwalt der Gegenpartei war der Schlachtbetrieb fünf Jahre vor der Übernahme durch Gruber still gelegt und damit die Genehmigung verfallen. Für Gruber ist der Rechtsweg nun ausgeschöpft und damit zu Ende. Den Gang vor den Europäischen Gerichtshof lehnt Gruber auf ÖFZ-Nachfrage vorerst ab.

Fleischerei Gruber: Top-Betrieb liegt brach

Zurück bleibt ein konsternierter Unternehmer, der nicht weiß, wie es weiter geht. An und für sich rentiert sich die Filiale in Attnang-Puchheim, so Gruber. Unlängst feierte man sogar ihr dreijähriges Bestehen, was auf hohe Resonanz unter Kunden und Medien stieß. Trotzdem war der ursprüngliche Plan, an diesem Standort vorwiegend zu schlachten – und damit die hohe Nachfrage nach regionalem, tierschonend produziertem Fleisch zu decken.
Das schlägt auch bei passablen Umsatzzahlen aufs Gemüt. „Wissen Sie, ich habe einen Rolls Royce in der Garage stehen und kann nicht fahren damit“, beschreibt Gruber seine verfahrene Situation. Schließlich hat man viel Geld investiert und einen Top-Betrieb auf die Beine gestellt, der jetzt einfach brach liegt. Eine Frage wird sich der Rechtsstaat wohl gefallen lassen müssen: „Wo ist hier das Gleichheitsprinzip, wenn nach Erteilen sämtlicher Genehmigungen solch ein Entscheid möglich ist“, schildert Gruber den fahlen Beigeschmack, der hier zurückbleibt.

Autorin: Pia Moik

 

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