Mangelberufe 2026: Fleischer und Fleischerinnen erneut auf der Liste – Begutachtung läuft bis 15. Dezember

Mangelberufe 2026: Fleischer und Fleischerinnen erneut auf der Liste – Begutachtung läuft bis 15. Dezember
Mit dem Entwurf der Fachkräfteverordnung 2026 liegt erstmals die geplante Liste der Mangelberufe für das kommende Jahr vor. Für die Fleisch-Branche ist die Entwicklung erneut von Bedeutung: In mehreren Bundesländern gelten Fleischer:innen weiterhin als Mangelberuf. Damit bleibt die Möglichkeit offen, qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten über die Rot-Weiß-Rot-Karte zu beschäftigen. Die Begutachtung des Verordnungsentwurfs läuft noch bis 15. Dezember.
Arbeitskräftemangel bleibt strukturelles Thema
Grundlage der Fachkräfteverordnung ist § 13 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Demnach können Berufe als Mangelberufe definiert werden, wenn der längerfristige Fachkräftebedarf nicht aus dem inländischen Arbeitskräftepotenzial gedeckt werden kann. Ausschlaggebend ist dabei die sogenannte Stellenandrangsziffer: Pro gemeldeter offener Stelle dürfen höchstens 1,5 beim AMS vorgemerkte Arbeitssuchende verfügbar sein. In begründeten Fällen – etwa bei hoher Ausbildungsaktivität der Betriebe oder überdurchschnittlicher Lohnentwicklung – können auch Berufe mit einer Stellenandrangsziffer bis 1,8 berücksichtigt werden.
Mit dem nun vorliegenden Entwurf wurden für 2026 rund 60 Mangelberufe bundesweit sowie zusätzliche Berufe für einzelne Bundesländer festgelegt. Die Liste soll mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten und gilt bis Jahresende.
Fleischer in mehreren Bundesländern als Mangelberuf
Für die Fleisch-Branche besonders relevant: Fleischer:innen sind auch im Entwurf für 2026 wieder als Mangelberuf ausgewiesen – allerdings nicht bundesweit, sondern in einzelnen Bundesländern. Konkret betrifft dies Oberösterreich, Salzburg und Tirol, wo Betriebe laut AMS-Daten weiterhin Schwierigkeiten haben, offene Stellen mit entsprechend qualifizierten Fachkräften zu besetzen
Für Betriebe in diesen Bundesländern eröffnet sich damit erneut die Möglichkeit, Fachkräfte aus Drittstaaten zu beschäftigen, sofern diese eine abgeschlossene, mit einem österreichischen Lehrabschluss vergleichbare Berufsausbildung nachweisen können. Eine formale Anerkennung des Abschlusses in Österreich ist – mit Ausnahme reglementierter Berufe – nicht erforderlich.
Fachkräfteverordnung 2026 – ListeRot-Weiß-Rot-Karte an klare Kriterien gebunden
Die Zulassung als Fachkraft erfolgt nicht automatisch. Bewerber müssen ein Punkte-System erfüllen, das Qualifikation, einschlägige Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter berücksichtigt. Zusätzlich ist ein kollektivvertragskonformes Entgelt Voraussetzung. Erhalten vergleichbare Fachkräfte im Betrieb höhere Löhne, muss dieses Entgelt auch der neu aufgenommenen Fachkraft gewährt werden
Ein weiterer Aspekt: Familienangehörige zugelassener Fachkräfte erhalten von Beginn an eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang – ein Punkt, der die Attraktivität Österreichs im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte erhöhen soll.
Begutachtung bis Mitte Dezember
Der Entwurf der Fachkräfteverordnung 2026 befindet sich derzeit in Begutachtung. Stellungnahmen können noch bis 15. Dezember eingebracht werden. Vorgesehen ist, dass die Verordnung mit 1. Jänner 2026 in Kraft tritt. Anträge auf Rot-Weiß-Rot-Karten, die noch im Jahr 2026 gestellt werden, sollen nach dieser Verordnung abgewickelt werden.
Für Fleischereibetriebe bleibt die Liste damit ein zentrales Instrument, um dem anhaltenden Fachkräftemangel zu begegnen – ersetzt jedoch nicht langfristige Strategien in Ausbildung, Attraktivierung des Berufsbildes und betrieblicher Bindung von Mitarbeiter:innen.


