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Köstinger: Jetzt ist Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken

Ministerrat beschließt die Änderungen des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes und die Einrichtung einer weisungsfreien Ombudsstelle.

Österreichs bäuerliche Familienbetriebe geraten durch die Übermacht von Handelskonzernen und anderen großen Abnehmern zunehmend unter Druck. „Heute ist ein guter Tag für die heimischen Bauern und kleinen Verarbeiter. Jetzt ist endlich Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken. Vertrauen ist gut aber Kontrolle ist besser. Wir haben genug Lippenbekenntnisse von den großen Handelsketten gehört. Mit der Änderung des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes haben wir nun erstmals eine Handhabung gegen diese erpresserischen Praktiken. Diese Gesetzesänderungen werden noch heuer im Parlament beschlossen und mit Jahresbeginn 2022 in Kraft treten“, freut sich Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger über den heutigen Ministerratsbeschluss.

Zudem wird im Landwirtschaftsministerium eine Ombudsstelle für heimische Bäuerinnen, Bauern, Verarbeiter und Produzenten eingerichtet, um einen einfachen Zugang zu schneller Hilfe gegen unlautere Praktiken zu ermöglichen. Ab 1. März 2022 wird die Ombudsstelle ihre Arbeit aufnehmen. „Verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln oder Verweigerung schriftlicher Verträge sind mit diesen Gesetzesänderungen verboten. Wir richten auch eine neue Ombudsstelle ein, an die sich Bäuerinnen und Bauern wenden können, wenn sie von unfairen Praktiken betroffen sind. Sie können ihre Beschwerden auch anonym einbringen, damit die Ombudsstelle den Vorwürfen nachgehen kann. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und zu fairen Preise für hochwertige Lebensmittel“, erklärt Köstinger.

Zusätzliche Geschäftspraktiken gelten als unfair und Ausweitung des Geltungsbereichs

Zusätzlich zu den bereits definierten unfairen Geschäftspraktiken wurden weitere zwei Sachverhalte aufgenommen: Die Gewährung schlechterer Konditionen im Vergleich zu dessen Mitbewerbern bei gleichwertiger Leistung aus unsachlichen Gründen. Und die Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder Vermarktungsformen.

Zusätzlich wurde der Geltungsbereich von 500 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro Jahresumsatz ausgeweitet, wodurch weitere Betriebe geschützt werden. „Die Ergänzung der unfairen Geschäftspraktiken war notwendig. Im ‚Kampf David gegen Goliath‘ stehe ich an der Seite Landwirtschaft, der kleinen Erzeuger und Verarbeiter. Daher war die Ausweitung des Geltungsbereichs eine wichtige zusätzliche Maßnahme. Ich werde auch in Zukunft den Finger in die Wunden legen – auch wenn es die Handelsketten stört. Wie mit unseren Bäuerinnen und Bauern teilweise umgegangen wird, ist unwürdig“, so Köstinger.

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