Die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) unterstreicht die Bedeutung einer kürzlich erfolgten Entscheidung des Europäischen Parlaments, welche den Schutz bäuerlicher Familienbetriebe in Bezug auf die Einfuhr ukrainischer Agrarerzeugnisse stärken soll. Insbesondere Produkte wie Eier, Geflügel, Zucker und Getreide werden hervorgehoben. Josef Moosbrugger, der Präsident der LKÖ, ruft die EU-Kommission und den Europäischen Rat dazu auf, der Empfehlung des Parlaments zu folgen und somit die europäische, insbesondere aber die österreichische Familienlandwirtschaft vor irreparablen Schäden zu bewahren. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Erhaltung der Versorgungssicherheit sowie der Schutz vor einem unfairen Wettbewerb, der sich durch niedrigere Produktionsstandards in anderen Ländern ergibt.
Die Bedeutung für die österreichische Landwirtschaft
Die österreichische Landwirtschaft zeichnet sich durch eine überwiegend kleinstrukturierte und auf Familienbetrieben basierende Struktur aus. Diese Besonderheit macht sie anfällig für Marktstörungen, wie sie durch unausgewogene Importe von Agrarprodukten aus Ländern mit unterschiedlichen Produktionsstandards entstehen können. Derartige Importe könnten die Bemühungen der österreichischen Landwirte untergraben, hohe Standards in den Bereichen Tierwohl und Pflanzenschutz zu erfüllen und dadurch am Markt konkurrenzfähig zu bleiben.
Historisch gesehen hat Österreich seit seinem EU-Beitritt 1995 vielfältige Anpassungen im Agrarsektor vorgenommen, um im europäischen Binnenmarkt bestehen zu können. Die österreichische Landwirtschaft hat traditionell einen hohen Stellenwert auf die Erhaltung kleinstrukturierter Betriebe gelegt, um sowohl die ländlichen Regionen zu stärken als auch die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen. Die derzeitige Diskussion um Importe aus der Ukraine reiht sich ein in eine Serie von Herausforderungen, denen sich die österreichische Landwirtschaft im Zuge der globalen Marktöffnung und der EU-Erweiterung stellen musste.
Von der EU gefordert: Schutzmaßnahmen gegen bestimmte Importe
Die Entscheidung des EU-Parlaments, den Schutzmechanismus gegenüber bestimmten Importen zu verstärken, könnte für österreichische Landwirte eine wichtige Stütze darstellen. Es gilt jedoch, die Entwicklungen genau zu beobachten, da die endgültige Umsetzung der Schutzmaßnahmen in den Händen der EU-Kommission und des Rates liegt. Wesentlich wird sein, inwiefern diese Maßnahmen in der Lage sein werden, die kleinstrukturierte österreichische Landwirtschaft vor ungleichem Wettbewerb effektiv zu schützen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit im Sinne der Konsumenten zu gewährleisten.
Kernpunkte der Parlamentsentscheidung
Aspekt | Details |
---|---|
Betroffene Produkte | Eier, Geflügel, Zucker, Getreide |
Geforderter Schutz | Mengenbeschränkungen, Zölle, Erweiterung um Weizen, Gerste, Roggen, Honig |
Referenzzeitraum | Ausdehnung auf das Jahr 2021 |
Erwartete Wirkung | Reduzierung der Marktstörungen, Schutz der kleinstrukturierten Landwirtschaft |
Landwirtschaftskammer hat unsere Kleinbauern im Blick
Die Landwirtschaftskammer Österreich setzt sich vehement für die Interessen der heimischen Bauern ein, insbesondere mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Importe aus der Ukraine. Die Wichtigkeit der Aufrechterhaltung hoher Produktionsstandards, der Schutz vor unfairem Wettbewerb und die Sicherung der ländlichen Strukturen sind zentrale Anliegen, die in den kommenden Verhandlungen auf EU-Ebene berücksichtigt werden müssen. Die österreichische Landwirtschaft befindet sich damit einmal mehr an einem entscheidenden Punkt, an dem europäische Solidarität und regionale Interessen in Einklang gebracht werden müssen, um die Zukunftsfähigkeit der heimischen Agrarwirtschaft zu gewährleisten.