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15 Minuten Maskenpause alle zwei Stunden

Die GPA fordert bezahlte Maskenpause für HeldInnen im Supermarkt – Handelsverband kontert mit „es wäre ein Supergau!"

Die Gewerkschaft GPA-djp verstärkt den Druck Richtung Regierung eine Viertelstunde bezahlte Pause nach zwei Stunden Arbeit mit Maske einzuführen. Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA-djp, dazu: „Die Handelsangestellten verrichten bei der momentanen Hitze oft Schwerarbeit mit Maske, es braucht hier dringend eine Entlastung.“

Teiber erläutert: „Ein klassischer Tag einer Handelsangestellten: In der Früh bis zu einer Tonne Obst und Gemüse verräumen, dann zwei Stunden hinter der heißen Theke bei ohnehin großer Hitze und anschließend kassieren, immer unter Druck von teils unfreundlichen Kundinnen und Kunden. Das ist schwere Arbeit, die durch das Tragen der Maske noch erschwert wird.“

Die Gewerkschafterin richtet sich an die Bundesregierung: „Diese Supermarktangestellten sind genau die Heldinnen und Helden, die vor drei Monaten noch beklatscht wurden. Jetzt brauchen sie die Unterstützung der Politik. Führen Sie die bezahlte Maskenpause ein, lassen Sie die Handelsangestellten nicht im Stich!

Der Handelsverband kontert …

Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will ist gegen diesen Vorschlag und meint dazu: „Es ist den Arbeitgebern im Handel ein großes Anliegen, ein bestmögliches Arbeitsklima für alle Beschäftigten zu schaffen – insbesondere auch, wenn die Temperaturen wie derzeit hoch sind. Wir schätzen den großartigen Einsatz aller MitarbeiterInnen im heimischen Handel sehr. Dieser wird auch entsprechend honoriert und die Beschäftigungsverhältnisse werden in der Corona-Krise bestmöglich abgesichert.

Gesetzliche oder kollektivvertragliche Regelungen über bezahlte Maskenpausen wären allerdings aus Sicht des Handels ein administrativer Supergau für die krisengebeutelten Händler. Österreich ist ja mit dem bestehenden Regelwerk bereits Komplexitätskaiser innerhalb der Europäischen Union. Eine gewisse Eigenverantwortung muss einfach zumutbar sein. Dafür braucht es aber alle Beteiligten: die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und auch die Kunden, die den österreichischen Handel auch weiterhin für ihre Einkäufe nutzen und dabei sämtliche Sicherheitsvorgaben einhalten.

Masken bei der Arbeit

Betriebsvereinbarungen, in denen auch das Tragen von Masken geregelt ist, werden im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin bereits je nach individuellem Erfordernis gelebt. Zahlreiche mitarbeiterfreundliche Sicherheitsvorkehrungen mildern überdies die Belastung durch MNS-Masken. Plexiglas-Schutzwände sind vielerorts in neuralgischen Bereichen wie im Kassenbereich vorhanden, wodurch die Beschäftigten dort gar keine Masken brauchen. Weitere Vorkehrungen wie Plexiglas-Visiere oder Kinnschutz kommen ebenfalls zum Einsatz. Darüber hinaus ist die individuelle Belastung je nach Warengruppe und Tätigkeit im Handel sehr unterschiedlich ausgeprägt. Daher braucht es keine weitere Regelung mit der Gießkanne.“

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