Ich möchte mich heute einem wichtigen Thema aus der Praxis widmen: Die Lebensmittelkennzeichnung ist aus unserer Branche nicht mehr wegzudenken. 2015 wurde die LMIV eingeführt und seither sind alle Betriebe dazu aufgefordert, die Etiketten und sämtliche Angaben korrekt auf das Produkt zu bringen. Ich denke, ich kann für uns alle sprechen: Wir haben uns mit dem „Mysterium Lebensmittelkennzeichnung“ auseinandergesetzt und es, wie ich finde, hervorragend umgesetzt. So weit, so gut!
Lebensmittelkennzeichnung: Fehlende Rechtssicherheit
Das Problem bei der ganzen Geschichte ist, dass die LMIV komplex bis kompliziert und oft auch schwer verständlich ist – und dadurch anscheinend viel Raum für Interpretation lässt. Denn selbst die Meinungen der Behörden sind oft unterschiedlich. So kann es passieren, dass die LVA dein Produkt ausarbeitet – und die Lebensmittelkontrollbehörde dann die Etikette beanstandet. Bei Nachfrage kommt man dann darauf, dass selbst Fachleute in vielen Dingen uneins sind. Das Problem dabei sind nicht nur unsere Nerven, sondern dass bei jeder Beanstandung Kosten entstehen, denn die Untersuchungsgebühr muss der Betrieb bezahlen – und das sind mehrere Hundert Euro. Die Untersuchung und damit die Gebühr fällt bei jeder kleinsten Beanstandung an – selbst, wenn etwa ein Doppelpunkt fehlt. Die Innung hat seinerzeit durchgesetzt, dass die AGES-Gebühren nicht auf die Betriebe umgelegt werden –, aber irgendwie scheint es, dass wir doch unseren Teil bezahlen sollen. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde mir mehr Rechtssicherheit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung wünschen.
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