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Private Lagerhaltung

Wie angekündigt, sind die Maßnahmen der Europäischen Union zur geförderten privaten Lagerhaltung (PLH) von Schweinefleisch in Kraft getreten, seit Monatsbeginn können entsprechende Anträge auf Beihilfen gestellt werden.

Die Lagerzeit beträgt 90, 120 oder 150 Tage, die Mindestmenge pro Antrag liegt bei 10 t für Erzeugnisse ohne Knochen und bei 15 t für andere beihilfenfähige Produkte. Die Fördergelder liegen, je nach Teilstück und Lagerdauer, zwischen 250 und 364 Euro je Tonne. Das bedeutet eine Erhöhung um rund 20% gegenüber der letzten PLH, die im März und April 2015 lief. Außerdem werden Zuschüsse auch für die Einlagerung von Schweinespeck (mit oder ohne Schwarte) gewährt. In dieser Kategorie beträgt die Lagerbeihilfe 168 bis 182 Euro je Tonne. Schweinespeck ist traditionell auf dem russischen Markt gefragt und daher stark von der von Moskau verhängten Einfuhrsperre betroffen.

Die EU-Kommission möchte mit der PLH den nach dem russischen Importverbot unter großen Druck geratenen Schweinefleischsektor unterstützen. Die Lage auf dem EU-Markt für Schweinefleisch hat sich in den Jahren 2014 und 2015 verschlechtert. Die verzeichneten Durchschnittspreise liegen seit Mitte August 2015 unter dem Referenzschwellenwert und haben nennenswerte nachteilige Auswirkungen auf die Einkommen der Mäster. Die anhaltend schwierige Marktlage gefährdet die finanzielle Stabilität zahlreicher Betriebe. Die zeitweilige Marktrücknahme von Schweinefleisch erscheint aus Sicht der Kommission notwendig, um erneut zu einem Marktgleichgewicht und einem Anstieg der Preise zu gelangen.

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