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Neuerungen im Sozialversicherungsrecht für Bauern 2015

Pensionsanpassung um 1,7%, erstmals Unfallversicherungsschutz für Lebensgefährten

Das neue Jahr bringt für Versicherte der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) einige Neuerungen mit sich. So werden sowohl die Pensionen mit Stichtagen vor dem 1. Jänner 2014 als auch die Ausgleichszulagenrichtsätze (Einzel- und Ehepaarrichtsatz) linear um 1,7% erhöht. Witwen- und Witwerpensionen, die 2014 angefallen sind, werden angepasst, wenn die/der Verstorbene im Jahr 2013 bereits eine Pension bezogen hat. Der Höchstbeitrag des fiktiven Ausgedinges wird um einen weiteren Prozentpunkt abgesenkt und liegt 2015 bei 14% des jeweils zur Anwendung gelangenden Ausgleichszulagenrichtsatzes, wodurch es für Ausgleichszulagenbezieher zu höheren Leistungen kommt, die über die jährliche Anpassung hinausgehen. (aiz)

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