Korrektes Etikett – und wie das geht

Wer sich mit der LMIV – Lebensmittelinformationsverordnung befasst, stößt rasch auf die Frage, ob ein Etikett genu?gt, oder ob doch lieber ein ganzer Beipackzettel erstellt werden soll. Die verpflichtenden Informationen gem. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sind umfangreich und nicht immer ganz logisch. Aber das muss nicht so sein, Schritt fu?r Schritt erkla?rt, ist es dann doch nicht unmo?glich, ein korrektes Etikett zu erstellen.

Brauche ich u?berhaupt ein Etikett oder – fu?r wen gilt die LMIV und wann?

Etiketten beno?tigen alle, die verpackte Lebensmittel an Endverbraucher oder der Gemeinschaftsverpflegung abgeben sowie Onlineshop-Betreiber. Verpackt ist ein Lebensmittel dann, wenn es eine Umhu?llung hat, die zersto?rt werden muss, um an das Lebensmittel „heranzukommen“. Also auch Wursthu?llen in Plastikda?rmen.
Dazu gibt es relevante Ausnahmen:

• das Verpacken im Beisein des Kunden

• das verkaufsvorbereitende Verpacken Davon unbeschadet gilt die Pflicht zum Ausweis von Allergenen (mittels Aushang oder „Taferln“), die Kennzeichnung von Azofarbstoffen und gewissen Su?ßungsmitteln.

Das richtige Etikett wa?hlen

Nun, wenn Sie zu dem Entschluss gekommen sind, ein Etikett zu beno?tigen, stellt sich die Frage, was da alles abgebildet werden muss. Eine in der Praxis immer wieder auftretende Frage: „Welches Etikett soll ich nehmen?“ Dazu gibt es keine einheitliche Antwort. Zula?ssig ist „fast alles“, wenn folgende Kriterien eingehalten werden:
• Mindestschriftgro?ße von 1,2 mm
• dauerhaft (nicht abwischbar oder abnehmbar)
• Trennungsverbot („alles auf einer Seite“)
Jeder Betrieb muss entscheiden, welche Etiketten passend sind. Es sind sowohl „Do it yourself”-Etiketten erlaubt (also Etiketten die z. Bsp. im Word erstellt werden) als auch professionelle Etikettendrucker, die per System die Daten auf – oft – Thermoetiketten drucken. Hier entscheiden Kostenfaktoren und Usability.

Was geho?rt nun aufs Etikett?

Alle Informationen gema?ß der LMI V mu?ssen zwingend am Etikett angedruckt werden.
Das sind:
• Sachbezeichnung
• Verzeichnis der Zutaten
• alle Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die verwendet werden
• Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
• Nettofu?llmenge
• Mindesthaltbarkeitsdatum
• besondere Anweisungen fu?r die Aufbewahrung und Verwendung
• Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
• Ursprungsland oder Herkunftsort
• Gebrauchsanleitung
• Alkoholgehalt bei Getra?nken mit mehr als 1,2 % Vol.
• Na?hrwertdeklaration – Hier gibt es dann allerdings noch Spezialthemen – wie die Fleischkennzeichnung oder die Prima?rzutatenverordnung und Informationen fu?r tiefgeku?hlte Lebensmittel. Und natu?rlich gibt es auch ein paar Ausnahmen – sonst wa?re es ja auch nicht so spannend.

Die einzelnen Kennzeichnungselemente und ihre Ausnahmen

Das Lebensmittel ist immer gema?ß der korrekten Sachbezeichnung zu benennen. Diese ist nicht immer eindeutig zu finden, viele sind im O?sterreichischen Lebensmittelbuch ganz klar zu erkennen, bei manch anderen muss man suchen. Auf jeden Fall ist der Lebensmittelcodex die Grundlage fu?r die jeweilige Sachbezeichnung. Diese ist am Etikett anzudrucken, eine Fantasiebezeichnung kann ergänzend dazu angedruckt werden. Ein Beispiel (siehe Glas) : „Omas Streichgenuss“ ist die Fantasiebezeichnung. Kalbsleberstreichwurst ist in unserem Beispiel die Sachbezeichnung. Die Kalbsleberstreichwurst ist im Codex genau geregelt. Es wird der Gehalt von Kalbfleisch angegeben. Wenn bei der Rezeptur allerdings weniger Kalbfleisch verwendet wurde, das Produkt also vom Codex abweicht, muss diese Tatsache auch auf das Etikett. Wichtig, diese Codex-Abweichung muss in 75 Prozent der Schriftgro?ße der Sachbezeichnung und in unmittelbarer Na?he der Sachbezeichnung angegeben werden. Also hier das Beispiel: Omas Streichgenuss – Kalbsleberstreichwurst mit nur 3 % Kalbsleber mit Kennzeichnung „verfa?lscht im Sinne des O?LMB“. Achtung: Fu?r manche Produkte, etwa Marmeladen, gibt es spezielle Rechtsvorschriften. Die Konfitu?ren-Verordnung regelt beispielsweise genau, was als Marmelade und was als Konfitu?re bezeichnet werden muss.

Das Hauptsichtfenster

Im Falle von mehrseitigen Produkten und mehr als einer Etikette ist es mo?glich, die sogenannte Sichtfeldregel anzuwenden. Diese erlaubt, die Sachbezeichnung, gemeinsam mit der Nettofu?llmenge und eines eventuellen Alkohogehalts auf einem Spezialetikett im Hauptsichtfeld anzudrucken. Alle weiteren Informationen du?rfen dann auf der Ru?ckseite angedruckt werden. In der Praxis wird diese Mo?glichkeit gerne fu?r „attraktive“ Verpackungen genutzt – wie etwa Schmuckkartons. Das ist die einzige Mo?glichkeit der Trennung der erforderlichen Informationen. U?brigens: Hilfe beim Erstellen von Etiketten bietet die Lebensmittelakademie des O?sterreichischen Gewerbes – fu?r Kammermitglieder zu gefo?rderten Konditionen.
Im na?chsten Heft stellen wir Ihnen die Zutatenliste vor und was es hier alles zu beachten gilt. Das sogenannte Hauptsichtfeld-Etikett muss im Hauptsichtfeld angebracht werden. Also auf jener Ansicht, die der Kunde u?blicherweise als Erstes wahrnimmt, wenn das Produkt beispielsweise im Regal steht. Auf diesem Etikett muss die Sachbezeichnung deutlich lesbar sein. Zusa?tzlich muss hier die Nettofu?llmenge, ggf. der Hinweis „Tiefgeku?hlt“ und ein eventueller Alkoholgehalt stehen. Die Etikette mit allen weiteren Informationen laut LMIV kann dann auch hinten angebracht werden.

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FANTASIEBEZEICHNUNG

Eine Fantasiebezeichnung ist nicht zwingend, aber mo?glich. Wichtig: Sie darf nicht irrefu?hrend sein.

SACHBEZEICHNUNG

Mindestgro?ße der Produktbezeichnung ist: kleines x muss mindestens 1,2 mm groß sein.

CODEXABWEICHUNG

Diese muss in unmittelbarer Na?he der Sachbezeichung sein und mindestens in 75 % der Gro?ße der Sachbezeichnung geschrieben sein. Beispiel: Wenn „Kalbsleberstreichwurst“ in Schriftgro?ße x = 5 mm geschrieben wurde, dann muss die Codexabweichung mindestens in der Schriftgro?ße x = 3,75 mm geschrieben sein.

Fachautorin Simona Nemetz © Beigestellt

Die Fachautorin

Simona Nemetz, MA studierte Lebensmittelproduktentwicklung an der FH Wieselburg. Sie ist verantwortlich fu?r Rechnungs- und Personalwesen sowie Marketing und Belange des Lebensmittelrechts bei der Nemetz-Fleisch HandelsgesmbH. Seit 2017 ist sie selbststa?ndig als Unternehmensberaterin und Coach fu?r die LMAk ta?tig. Zudem ist sie Fachbuchautorin fu?r Berufsschulen und Fachautorin fu?r das Fachmagazin Fleisch & Co.