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Kurzarbeit in Österreich: Die wichtigsten Antworten

Corona-Kurzarbeit in Österreich: Was Unternehmer und Arbeitgeber jetzt wissen sollten.

Die aktuellen Corona-Entwicklungen und ihre Auswirkungen treffen Unternehmen auf verschiedenste Art und Weise und in unterschiedlichem Ausmaß. Die jeweiligen wirtschaftlichen Herausforderungen unterscheiden sich bis in die einzelnen Betriebsabteilungen stark. Die Zusammensetzung von Belegschaften ist bunt, Arbeitszeitmodelle sind vielfältig. Die guten Nachrichten: Es sind innerhalb des aktuellenKurzarbeitsmodells auchmaßgeschneiderteLösungenmöglich.

Hier ein Versuch die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu geben.

Was ist Kurzarbeit und wer bezahlt?

Kurzarbeit ermöglicht die Verkürzung der Arbeitszeit im Unternehmen bei vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Mit der verkürzten Arbeitszeit „verkürzt”sich zunächst auch der Entgeltanspruch der Arbeitnehmer.Dieser Entgeltausfall wird durch die Kurzarbeitsunterstützung durch das AMS weitgehend kompensiert: Arbeitnehmer enthalten80 bis 90 Prozent ihres Nettoentgelts.
Arbeitgeber zahlen für die geleistete Arbeitszeit weiterhin Entgelt. Für die entfallenen Arbeitsstunden schulden Arbeitgeber die sogenannte Kurzarbeitsunterstützung, die wiederum durch die Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS anhand von Pauschalsätzen ersetzt wird.

Hier geht es zu allen AMS-Formularen

Der AMS-Rechner für Kurzarbeit

Kann Kurzarbeit nur für ein ganzes Unternehmen vereinbart werden?

Bei unterschiedlichen Bedürfnissen sind auch innerhalb eines Unternehmens unterschiedliche Kurzarbeitszeitvereinbarungen möglich.

Für wen kann Kurzarbeit vereinbart werden?

Unabhängig vom Arbeitszeitausmaß oder von einem möglicherweise bestehenden Bestandsschutz kann grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer Kurzarbeit vereinbart werden.Denn Kurzarbeit ein durch staatliche Beihilfen geförderter Entfall von Arbeitsstunden, bei der die vereinbarte Ausfallszeit bei jedem einzelnen Arbeitnehmerim Durchschnitt nicht mehr als 90 Prozentbetragen darf.

Ausnahme:Nicht arbeitslosenversicherungspflichtige Personen, wie zB geringfügig Beschäftigte, können nicht Teil einer förderbaren SPV zu Kurzarbeit sein!

Wie lange kann Kurzarbeit vereinbart werden?

Kurzarbeit kann für eine Dauer von bis zu drei Monaten vereinbart – und dann nochmals um weitere drei Monate verlängert werden.Auch eine rückwirkende Vereinbarung von Kurzarbeit, bis zum 1. März 2020, ist möglich.

Welches Kurzarbeitszeitmodell kann vereinbart werden?

Es werden insgesamt fünf verschiedene Modelle – sie unterscheiden sich nach der Verteilungsart der reduzierten Normalarbeitszeit.

1.Gleichbleibende Reduktionder Arbeitszeit

In diesem Modell wird die reduzierte Normalarbeitszeit gleichbleibend auf die einzelnen Wochen des Kurzarbeitszeitraumes verteilt. So kannzB die Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche herabgesetzt werden.

2.Zuerst keine, dann volle Arbeitszeit

Hier kann die reduzierte Normalarbeitszeit ungleich auf die einzelnen Wochen des Zeitraums verteilt werden. Nach der Null-Arbeitsphase, in der gar nicht gearbeitet wird, wird dann wieder voll gearbeitet (Voll-Arbeitszeit).

3.Zuerst keine, dann verringerte Arbeitszeit

Ähnlich wie in Model 2 wird diereduzierte Normalarbeitszeit ungleich auf die einzelnen Wochen des Zeitraums verteilt. Hier wirdzunächst gar nicht gearbeitet, dann zu einem bestimmten Prozentsatz der ursprünglich vereinbarten Normalarbeitszeit (geblockte Kurzarbeit).

4. Wechselnder Dienstplan

Bei diesem Modell gilt zunächst die vor der Kurzarbeit gültige Arbeitszeiteinteilung. Die Ausfallstunden werden aber bei der Dienstplanung berücksichtigt, die Pläne müssen spätestens 14 Tage im Vorhinein dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden.

5. Gleitzeit

Hier wird eine bestehende Gleitzeitregelung an die reduzierte Kurzarbeit-Dauerangepasst.

Urlaubsverbrauch und der Verbrauch von Zeitguthaben?

Arbeitnehmer sind verpflichtet auf Aufforderung der Arbeitgeber vor oder während des Kurzarbeitszeitraums ihre Urlaubsguthaben aus vergangenen Jahren und auch alle sonstigen Zeitguthaben zu konsumieren.

Wichtig: Die Urlaubstage sind keine Kurzarbeitstage! Sie müssen von Arbeitgebernauf Basis des bisherigen Entgelts bezahlt werden, eine Kurzarbeitsbeihilfe steht hier nicht zu. Gleiches gilt für Zeiten, in denen Zeitguthaben verbraucht werden. Urlaubstage sind bei der Gesamtzeitdurchrechnung pro Urlaubstag mit der täglichen Normalarbeitszeit zu berücksichtigen. Bei einem Ausfallmodell von 90% auf bloß 10% der ursprünglichen Arbeitszeit sind daher rechnerisch zweieinhalb Monate einer Null-Arbeitsphase und weitere eineinhalb bis zwei Wochen Urlaubsverbrauch möglich.

Krankenstand während der Kurzarbeit

Anders als der Urlaub oder Zeitausgleich reduziert der Krankenstand reduziertnicht die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS.

Wie und wo können Arbeitgeber Kurzarbeitsbeihilfe beantragen?

Sozialpartnermüssen der unternehmensintern unterfertigen Vereinbarung zu Kurzarbeit zustimmen, das Unternehmen muss die Kurzarbeitsbeihilfe beim AMS mithilfe des Antragsformulars beantragen. Der jeweilige Ablauf des Verfahrens unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Hier geht es zu allen Links

Die WKO bietet hier eine Anleitung für das Formular Kurzarbeit.

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