
Die Trilog-Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz haben einen entscheidenden Durchbruch erzielt. In einer nächtlichen Sitzung wurde eine Einigung erlangt, die große Unternehmen künftig zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten verpflichtet. Ein bemerkenswerter Aspekt dieses Gesetzes ist die vorgesehene zivilrechtliche Haftung. Dies unterscheidet es von ähnlichen nationalen Regelungen, wie dem deutschen Lieferkettengesetz, und eröffnet Betroffenen die Möglichkeit, Entschädigungen einzuklagen.
Bettina Rosenberger von der Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” betont, dass dieser Kompromiss einen bedeutenden Schritt darstellt, aber auch klar, dass der Kampf gegen Ausbeutung weitergeht. Besorgniserregend sind das Fehlen verbindlicher Klimaschutzverpflichtungen und die Ausnahmen für den Finanzsektor.
Wichtiger Schritt gegen globale Ausbeutung
Trotz dieser Bedenken stellt das Gesetz einen wesentlichen Fortschritt im Kampf gegen Missstände wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in globalen Lieferketten dar. Stefan Grasgruber-Kerl von Südwind hebt hervor, dass durch das Gesetz große Unternehmen mehr Verantwortung übernehmen müssen und nicht länger Ausflüchte bei ihren Lieferanten suchen können. Das Recht auf Wiedergutmachung für Geschädigte ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzes.
Dringender Handlungsbedarf in Österreich
Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfordert rasches Handeln der EU-Mitgliedstaaten. Rosenberger und Grasgruber-Kerl fordern, dass Unternehmen verpflichtet werden, Risikoanalysen durchzuführen und ihre Sorgfaltspflichten effektiv nachzuweisen. Dies umfasst auch den Schutz von Arbeiterinnen und Arbeitern entlang der Lieferkette.
Kompromiss mit Einschränkungen
Die langjährigen Forderungen nach verbindlichen Unternehmensregeln zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt wurden teilweise erfüllt. Jedoch haben der Druck von Mitgliedsstaaten und Industrielobbys zu abgeschwächten Regelungen für den Finanzsektor geführt. Die Effektivität dieser Regeln steht noch zur Debatte.
Nach dem Abschluss der finalen Verhandlungsdetails wird der Text im Rat und im EU-Parlament beschlossen. Es wird erwartet, dass die Richtlinie im März 2024 vorliegt und innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht, wie in Österreich, umgesetzt wird.