
Zudem wird der EU-Kofinanzierungsschlüssel von 50 auf 70 bis 80% (bis zu 85% für Griechenland und Zypern) erhöht und gleichz eitig entfällt die nationale Kofinanzierung, wodurch gleiche Bedingungen in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden. Der Verwaltungsaufwand während des Auswahlverfahrens wird erheblich reduziert, was die Antragstellung vereinfacht. Auf diese Weise wird dazu beigetragen, die für die Absatzförderung verfügbaren EU-Haushaltsmittel schrittweise von 61 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 200 Mio. Euro im Jahr 2019 aufzustocken. Die entsprechenden Rechtstexte hat die EU-Kommission bereits beschlossen.
EU-Agrarkommissar Phil Hogan erklärte dazu: „Europäische Agrarerzeugnisse und Lebensmittel haben auf dem Weltmarkt eine Spitzenposition inne. Die Ausfuhren im Wert von 110 Mrd. Euro stellen für die ländlichen Gebiete ganz Europas eine Quelle von Arbeitsplätzen und Wachstum dar. Ich freue mich, die neue Absatzförderungsregelung vorzustellen, die dazu beitragen soll, dass diese positive Exportentwicklung anhält. So werden 111 Mio. Euro bereitgestellt, um für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus der EU Chancen auf neuen Märkten zu erschließen und unsere Präsenz auf den vorhandenen Märkten auszubauen. In den kommenden Monaten werde ich eine diplomatische Offensive starten und Handelsdelegationen anführen, um den Erzeugern aus der EU weltweit neue Chancen zu eröffnen.“