Mit der Registrierung haben die Betriebe die Möglichkeit, sich an dieser neuen Form der Zusammenarbeit in der Erzeugungs- und Vermarktungskette zu beteiligen und für zusätzliche Aufwendungen für m ehr Tierwohl einen Kostenausgleich zu erhalten. Das Anmeldeverfahren für geflügelhaltende Betriebe startet voraussichtlich im Juli 2015.
Der Tierhalter muss bis Ende dieses Monats einen von der „Initiative Tierwohl“ zugelassenen landwirtschaftlichen Bündler (Ansprechpartner) seiner Wahl beauftragen, die Registrierung für seinen Betrieb vorzunehmen. Dafür sind verschiedene Angaben wichtig: Neben grundlegenden Informationen wie beispielsweise Produktionsart und Anzahl der gehaltenen Tiere sind Angaben über die ausgewählten Tierwohlkriterien notwendig und das Datum, zu dem die Umsetzung dieser Kriterien erfolgen soll. Die Initiative hat in Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Wissenschaft und Tierschutz messbare Tierwohlkriterien entwickelt, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Neben fest definierten Grundanforderungen, die jeder teilnehmende Betrieb einzuhalten hat, müssen sich die Tierhalter für weitere Maßnahmen aus einem Kriterienkatalog entscheiden.
In der „Initiative Tierwohl“ haben sich Unternehmen und Verbände aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel gemeinsam die Förderung einer tiergerechteren und nachhaltigeren Fleischerzeugung zum Ziel gesetzt. Die Teilnahme ist freiwillig. Finanziert wird die Initiative durch die teilnehmenden Unternehmen des Lebensmittelhandels. Diese zahlen seit dem 1. Jänner 2015 pro verkauftem Kilo Fleisch und Wurst einen festen Betrag in einen Tierwohl-Fonds ein, sowohl beim Schweine- als auch beim Geflügelfleisch sind dies vier Cent pro kg. In diesem Jahr dürften rund 85 Mio. Euro zusammenkommen. Aus diesem Fonds erhält jeder teilnehmende Landwirt seinen Tierwohlzuschuss. Dieser setzt sich aus einem pauschalen Grundbetrag und einer kriterienabhängigen Vergütung zusammen. (aiz.info)