Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte mich heute an Sie wenden, da ich mich als Firmeninhaber nicht mehr in der Lage sehe meine Firma durch die Auflagen des Gesetzgebers und damit verbundene finanzielle Auflagen, weiter zu führen.
Ich betreibe einen der letzten Fleischereibetriebe im Salzkammergut und beschäftige 22 Mitarbeiter, zudem bilde ich auch Lehrlinge aus. Ich betreibe zu meinem Schlachtbetrieb weitere drei Fachgeschäfte, in Bad Goisern, Bad Aussee und Hallstatt.
In einem Fleischergeschäft ist eine Waage zugleich auch eine Registrierkasse. Vor zweieinhalb Jahren habe ich sämtliche Waagen mit Registrierkassenfunktion neu angeschafft. Eine Waage, für den Bedarf einer Fleischerei mit zentraler Abrechnung über den Computer kostete mich rund € 5.000,– per Stück. Ich habe insgesamt sieben benötigt.
Zusätzlich habe ich noch ein Computer-Programm für die Gastro-Abrechnung und Datenverwaltung für staatliche Betriebe, wie Krankenhäuser, Schulen, Altenheime,… angeschafft, um den geforderten digitalen Rechnungen und Summenauswertungen gerecht zu werden. Dieses kostete weitere € 20.000,–.
Somit sprechen wir von einer Gesamtanschaffungssumme von ca. € 55.000,–!!!
Meine neuen Waagen entsprechen plötzlich nicht mehr dem Gesetz
Durch die neue Registrierkassenpflicht muss ich nun diese sieben „fast neuen“ Waagen, die dem Gesetz nicht mehr entsprechen und auch nicht nachgerüstet werden können, verwerfen. Diese werden somit komplett entwertet. Die Neuanschaffung der Waagen, somit Registrierkassen mit dazugehörigem Abrechnungsmodul für den Computer beläuft sich laut Kostenvoranschlag auf ca. € 100.000,—!!
Weiters schlagen sich viele zusätzliche, zum Teil unnötige Kosten und Zeitaufwendungen zu Buche, allen voran Statistiken: Die monatliche Produktionsstatistik, mit ca. € 300,–/Monat. Sämtliche andere Statistiken sind hier noch nicht inbegriffen: Hygienevorschriften, Allergenevorschriften, Brennwertvorschriften, … Hierbei geht es nicht nur um finanziellen, sondern auch um zeitlichen Aufwand.
Weitere Anforderungen für die Betriebe
Ein weiteres Problem wird auch die Barrierefreiheit für mich darstellen, denn in meinem Geschäft in Hallstatt wird es mir nicht möglich sein, diesen Anforderungen nach zu kommen. Meine Fleischhauerei gibt es schon seit über 200 Jahren im Familienbesitz und ist die älteste im Salzkammergut.
Ich beziehe die Schlachttiere aus ca. 250 klein strukturierten landwirtschaftlichen Betrieben mit Almwirtschaft im Salzkammergut, die somit auch für die Besonderheit der gepflegten Almen und Wiesen im Salzkammergut verantwortlich sind.
Ich werde heuer 62 Jahre alt und beabsichtige in Pension zu gehen. Ich arbeite seit meinem 15 Lebensjahr als Fleischer, somit 47 Jahre – davon 35 Jahre als Selbstständiger Fleischermeister.
Schikanöse Vorschriften
Besonderen Wert habe ich auch auf die Nachfolge meines Betriebes gelegt, der mit meinem Sohn, verheiratet und Vater von drei Kindern, gesichert gewesen ist. Er ist ebenfalls seit seiner Lehre im Betrieb tätig und stark verbunden mit dem Betrieb. Ich habe stets versucht kostendeckend zu arbeiten und wollte den Betrieb ohne wesentliche Lasten an meinen Sohn weitergeben.
Durch diese neuen gesetzlichen, schikanösen Vorschriften ist es aber nicht möglich den Betrieb ohne beträchtliche finanzielle Last, an meinen Sohn, zu übergeben. Wir sehen uns somit gezwungen, durch die außerordentlichen Belastungen, eine Fortführung und Übergabe des Betriebes ernsthaft zu überdenken.
Es stehen hiermit sicher nicht nur die 22 Arbeitsplätze meines Betriebes am Spiel, sondern auch einige der 250 landwirtschaftlichen Betriebe werden vor existentiellen Problemen stehen.
Hochachtungsvoll
Gottlieb Zauner